“Deutschland ...(hör auf zu schlafen)!” wegen einer “fanatischen Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen”
Wenn mich Leute so fragen, was ich den ganzen Tag so arbeite, so ernten meine Antworten häufig Kopfschütteln: Was? Damit befassen sich Gerichte? Kein Wunder, daß die keine Kapazitäten haben, sich um wirkliche Straftaten zu kümmern.
Nun, es ist ein Fakt: Diese BRD führt jedes einzelne Jahr mehr Verfahren wegen mißliebiger Äußerungen als die DDR in ihrer gesamten 40 Jahren. Und nicht wenige davon landen bei mir. Daher zwei Beispiele den letzten Tagen:
Kürzlich war ich am AG Bautzen und dann am AG Hohenstein-Ernstthal, wo jeweils jungen Leuten vorgeworfen wurde, bei Demonstrationen die Losung “Deutschland erwache” verwendet zu haben. Dies sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organsisation und daher nach § 86a StGB strafbar.
Nun, der Wunsch, das deutsche Volk aus seinem Schlaf zu reißen, hat schon Luthers Mitstreiter Johann Walter vor knapp 500 Jahren dazu bewegt, das schöne Lied “Wach auf, wach auf Du deutsches Land!” zu schreiben. Ein wunderbares Lied, Lektüre ausdrücklich empfohlen.
Aber, oh weh!, auch die NSDAP (ganuer: die SA) forderte das Deutsche Volk zum Aufwachen auf, und daraus folgt für die Strafverfolgungsbehörden: Man darf weder alles für Deutschland geben, noch es aufwecken wollen.
Hätten Sie´s gewußt? Die Angeklagten wußten es nicht. Deshalb (und weil die Richter ziemlich gewissenhaft waren und das auch nicht widerlegen konnten) wurden beide freigesprochen. In Bayern geht sowas oft anders aus...und kann es auch hier, wenn ein Richter einmal nicht glaubt, daß ein Verwender dieser Losung deren Herkunft nicht kennt.
Mit einem anderen Text, den eine politisch interessierte Dame auf ihrem Facebook-Profil teilte und in dem sie sich über eine “fanatische Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen” beschwerte, mußten sich das Landgericht Chemnitz und ich befassen. Kurz zusammengefaßt, ging es im Text darum, daß man keinem Vietnamesen, Italiener, Portugiesen Japaner usw. erklären müsse, wie man mit Frauen (nicht) umgeht und daß man seine Mitmenschen auch nicht abmessert, aber eine ganz bestimmten Sorte Gäste diesbezüglich nicht nur gelegentlich an-, sondern auch aus der Reihe tanzt. Das Amtsgericht Marienberg hatte darin eine Volksverhetzung gesehen, daß Merkels orientalische Gäste als “fanatische Primatenkultur” bezeichnet und in die Nähe bestimmter Straftaten gerückt wurden.
Das Landgericht Chemnitz verhalf nun der Biologie, der Meinungsfreiheit und damit auch der Angeklagten zu ihrem Recht und sprach sie frei: 1. Zu den Primaten gehören auch die Menschen. Der Begriff ist also nicht per se abwertend. 2. Wenn man seine vielfältigen schlechten Erfahrungen mit Orientalen formuliert, darf man auch mal mit dem rhetorischen Knüppel vorgehen und nicht nur mit dem Florett. Will heißen: Bei politischen Themen darf man auch überspitzt und polemisch formulieren.
Zuletzt: Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteils des Amtsgerichtes Torgau wegen verbotener Symbole auf, die der Angeklagte in seinen WhatsApp-Status gestellt hatte. Problem: Auch verbotenste Äußerungen oder Zeichen sind nur dann strafbar, wenn sie nach außen gelangen. Ist der WhatsApp-Status (oder die Facebook-Seite) so eingestellt, daß nur wirkliche Freunde und gute Bekannte das Gepostete sehen, und sind das nicht allzu viele (im vorliegenden Fall waren es etwa 20), so ist das nicht öffentlich und damit nicht strafbar.
Die Lehre daraus: Strafbefehle und selbst Urteile in Meinungsäußerungssachen muß man nicht einfach hinnehmen. Die Meinungsfreiheit geht weiter, als mancher Bürokrat so denkt, und oft genug haben die unteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in solchen Fragen schlicht wenig Ahnung.
Aber ein bißchen Nachdenken oder auch mal googeln, bevor man etwas veröffentlicht, schadet auch nicht. Dies gilt besonders für Grußformeln, Parolen, Sprüche. Nicht immer geht es so erfreulich aus, und das sauer verdiente Geld ist jedenfalls als Strafe an die Staatskasse am schlechtesten investiert.
@martinkohlmann
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