Darf man Sheriff spielen? Kann man das Recht selbst durchsetzen?
Manchmal definitiv ja, und zwar öfter, als viele denken, zumal wenn es um eigene Rechte geht. Auch öfter, als manche Staatsanwaltschaft denkt. Doch auch den Rechten Anderer darf man mitunter handfest zur Durchsetzung verhelfen.
Mit einem solchen Fall hatte sich heute das Landgericht Chemnitz zu befassen. Beim Landespokal-Finale CFC - Chemie Leipzig vor vier Jahren waren die Leipziger Fans nicht mit der Menge der ihnen zugeteilten Karten zufrieden. Sie riefen auf, sich Tickets für den Chemnitzer Bereich zu beschaffen und taten dies auch in großer Zahl. Dies verstößt allerdings nicht nur gegen die Stadionordnung, sondern rief auch engagierte Chemnitzer Fans auf den Plan. Diese veranstalteten Kontrollen vor dem Heim-Fanblock. Erkennbare Chemie-Fans durften nicht rein, Unbekannte wurden nach ihrem Ausweis gefragt. Stand da eine Leipziger Adresse drin, wurden auch sie abgewiesen. Nicht gut, meinte die Polizei und wollte die Aktion beenden. Doch gut, meinten die Fans und setzten ihre friedliche Stadionverteidigung fort.
Auf den ersten Blick stellt dieses Verhalten eine Nötigung da. Die Leipziger wurden schließlich physisch daran gehindert, ihren Weg ins Stadion fortsetzen. Das Sich-in-den-Weg-Stellen ist dabei auch als (einfache) Form von Gewalt zu werten.
Eine strafbare Nötigung liegt aber erst dann vor, wenn die Ausübung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Und hier nun hatte das Landgericht Chemnitz erhebliche Zweifel. Hätte es z. B. Schläge gegeben, sähe die Sache vielleicht anders aus, aber bloßes In-den-Weg-Stellen, damit jemand nicht illegal in den für ihn nicht erlaubten Stadionbereich gelangt, ist nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Das Verfahren gegen zwei CFC-Fans wurde eingestellt, nachdem das Amtsgericht sie noch zu Geldstrafen verurteilt hatte. Sie müssen nun nichts bezahlen und bekommen auch die Anwaltskosten erstattet.
Schade nur, daß einige Teilnehmer der Kontrollaktion die Strafen voreilig bezahlt und die Staatskasse unnötig bereichert hatten. Diese bekommen sie leider nicht zurückgezahlt, außer sie erreichen eine (schwierige) Wiederaufnahme.
Was lernen wir daraus?
1. Man darf Unrecht mitunter auch selbst aktiv verhindern, auch ohne bzw. sogar gegen die Polizei.
2. Man sollte sich gegen zweifelhafte Geldstrafen zu Wehr setzen. Oftmals hat man damit Erfolg.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
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