Der bürgerliche Tod ist zurück – verschärft!
Es ist ein Instrument aus dem Römischen Recht: Über einen verurteilten Straftäter konnte der bürgerliche Tod verhängt werden. Das bedeutet: der Betroffene wurde zwar am physischen Leben gelassen, als Person aber aufgelöst: Er war kein Rechtssubjekt mehr. Alle seine geschlossenen Verträge einschließlich Ehe waren nichtig, und neue konnte er nicht abschließen und auch sonst keine Rechtspositionen erlangen: nichts kaufen und verkaufen, nichts mieten, nicht heiraten, nicht erben.
Im alten deutschen Recht hatte der bürgerliche Tod seine Entsprechung in der Reichs-Acht. Dem Geächteten durfte keiner helfen, weder mit Nahrung, noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen.
Zum Glück sind in unserem modernen Staatswesen solche mittelalterlich anmutenden Unmenschlichkeiten längst überwunden, oder? Nun, waren sie seit 1871, aber das ist vorbei:
Die EU verhängt seit Kurzem Sanktionen nicht nur gegen gar pöhsartige fremde Tyrannen und ihre Helfer oder verfeindete Staaten, sondern auch gegen Zivilisten, sogar eigene Bürger! Die Folge: Keiner darf mit dem Sanktionierten Verträge abschließen: Keine Wohnung vermieten, kein Essen verkaufen oder schenken (!), kein Bankkonto einrichten, ihn nicht transportieren. (Gut: In der Praxis wird der Aldi nicht wissen, daß Du sanktioniert bist, und Dir trotzdem Brot und Käse verkaufen – solange Du bar bezahlen kannst. Denn das Konto ist jedenfalls zu.)
Aber ganz so wie bei den alten Römern oder im Mittelalter wird´s ja wohl nicht sein, oder? Nein, natürlich nicht. Während früher der bürgerliche Tod bzw. die Acht in einem förmlichen Verfahren verhängt wurden, in dem sich der Betroffene auch verteidigen konnte, hat die EU solchen bürokratischen Schnickschnack nicht mehr nötig. Über die Sanktionen entscheidet der Rat, vorherige Anhörung ist nicht vorgesehen.
Bekanntester Fall ist bisher der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud, der seit Dezember 2025 in Brüssel festsitzt. Auch Alina Lipp und Thomas Röper sind schon sanktioniert. Da beide sich allerdings in Rußland aufhalten, kommen die Sanktionen nicht dem Hungertod gleich, sondern nur einer Ausbürgerung. Doch auch ein (linker) Berliner Journalist mit deutschem Paß ist bereits betroffen, seit Mai darf er nicht mehr kaufen oder verkaufen, auch nicht für seine drei kleinen Kinder. Und seiner Frau wurden Konto und Krankenversicherung gleich mit entzogen! Er sei ein prorussischer Desinformant – dabei hat seine Medienplattform nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Begründung: In seiner Plattform arbeiteten Journalisten, die vorher auch für russische Medien tätig gewesen waren.
Der Bundestag hat nun am 15. Januar 2026 ein Gesetz beschlossen, wonach sich jeder, der gegen diese Sanktionen verstößt – sprich: einem Geächteten Nahrung oder Unterkunft gibt – strafbar macht. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Wie die Opposition im Bundestag dazu abstimmte, konnte ich nirgendwo finden. Fragen Sie bitte Ihren örtlichen Abgeordneten!
Übrigens dürfen die Betroffenen vor einem EU-Gericht gegen ihren bürgerlichen Tod klagen. Das dauert Jahre, die man erst einmal überleben muß, ohne Geld verdienen und sich Essen kaufen zu dürfen. Und: Hilft ihnen ein Anwalt dabei, macht der sich nach dem neuen Gesetz strafbar.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
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