Der lange Atem einer Atemwegserkrankung: Streit mit der SAB
Wenn einem etwas Gutes widerfährt, so ist das bekanntlich eigentlich einen Asbach Uralt wert. Da der (Arbeits-)Tag aber noch eine Weile geht, ist ein Stück Torte auch erst einmal nicht zu verachten. Was ist mir denn Gutes widerfahren?
In eigener Sache durfte ich heute am Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Sächsische Aufbaubank verhandeln. Es geht, Sie ahnen es, um die Rückzahlung der Corona-Beihilfen. Ausweislich der Anschlagstafel nahm dieses Thema heute den ganzen Arbeitstag des Richters ein (und längst nicht nur diesen). Es schien sich der alte Spruch zu bewahrheiten: Ich kenne mittlerweile mehr Unternehmer, die zurückzahlen müssen, als die welche bekommen haben. Hatte man die Leute damals nur schnell beruhigen und auf lange Sicht ausnehmen wollen? Zumal ich nicht nur die kompletten 9.000 € zurückzahlen sollte, sondern auch noch noch gut 5.000 (!!!) € Zinsen. Da wäre ja jeder Bankkredit billiger gewesen als dieses vermeintliche Geschenk!
Doch es kam anders. Der SAB-Vertreter erwies sich als recht umgänglich, nahm meine Monatsabrechnungen aus 2020 nun auch in Papierform entgegen (die von der SAB zuvor als einzig zulässig verlangte elektronische Einreichung auf einem technisch wohl nicht ganz ausgereiften Internet-Portal war mir wie etlichen anderen auch nicht gelungen), und fing sofort an zu rechnen. Daß ich im April noch Einnahmen hatte, weil zuvor ja noch normale Arbeit möglich war und das Geld bei mir größtenteils nach getaner Arbeit reinkommt, verstand er. Wir verwendeten dann den Zeitraum Mai bis Juli 2020, in welchem ich insgesamt ein Plus von knapp 500 € verzeichnet hatte. Wenn kaum Verhandlungen stattfinden, wie das in den ersten C-Monaten so war, verdient ein Strafverteidiger nämlich nichts. Dieser Gewinn wurde ordnungsgemäß abgezogen, und aus einer 9.000-€-Rückzahlung plus Hammerzinsen wurde eine solche von 500 €. Der Richter hatte also mit der letzten Verhandlung des Tages wenig Mühe, zumal ich mich bzgl. der Gerichtskosten in Höhe von 260,50 € zur Übernahme bereiterklärte – der Preis des Nichtklarkommens mit dem SAB-Portal.
Auch hier heißt es also: Es gilt die Wehrpflicht. Die Pflicht, sich zu wehren. Wer auch mit der SAB (oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern) wegen der Rückzahlung von Corona-Beihilfen zu kämpfen hat: Auf geht´s!
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
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