SBB sperrt das Bargeld – und erklärt die Fahrgäste zum Störfaktor
Vandalen als Vorwand, Kostenersparnis als Ziel: Wer kein Handy und keine Karte hat, bleibt am Bahnhof stehen.
An hunderten Billettautomaten der SBB stecken seit Mai Zettel. Münzschlitz und Noteneinzug sind blockiert. Bezahlen geht nur noch mit Karte oder Twint. Offiziell heisst das «vorübergehend». Bis heute wurde an keinem betroffenen Gerät die Bargeldfunktion wieder eingeschaltet. Betroffen sind nach Angaben der SBB rund hundert Automaten, nach Aussagen von Schalterpersonal und dem «K-Tipp» weit mehr. Auf den Strecken Winterthur–Schaffhausen und Bülach–Schaffhausen ist der barzahlende Fahrgast praktisch ausgesperrt.
Vandalismus als willkommene Begründung
Die SBB spricht von vermehrten Aufbrüchen. Mehrere Geräte seien so stark beschädigt worden, dass sie ersetzt werden mussten. Bei weiteren habe man die Bargeldannahme «präventiv» abgeschaltet. Das klingt nach Schutz. Es klingt vor allem nach einer Gelegenheit. Das Einsammeln, Zählen und Transportieren von Münzen und Noten kostet Geld. Digitale Zahlungen tun das nicht. Vier von fünf Tickets werden bereits digital gelöst. Die Branche plant ohnehin das Ende der Automaten bis 2035. Wer heute den Münzschlitz zuschweisst, übt schon morgen den bargeldlosen Staatskonzern.
Kunden als Mittel zum Zweck
Für die SBB ist der Fahrgast in erster Linie eine Einnahmequelle. Wer bar zahlt, verursacht Aufwand und Mehrkosten. Wer digital zahlt, liefert Daten und spart dem Unternehmen Personal und Logistik. Dass dabei Kinder ohne eigenes Konto, ältere Menschen ohne Smartphone, Touristen ohne Schweizer App und Menschen ohne Kreditkarte vor verschlossenen Schlitzen stehen, interessiert den Konzern offenkundig wenig. Der Hinweis, man könne im Reisezentrum eine Prepaid-Karte mit Bargeld aufladen, ist Zynismus in Reinform. Gerade dort, wo der Automat das letzte verbliebene Verkaufsfenster ist, gibt es oft keinen Schalter mehr. Wer bar unterwegs ist, soll sich gefälligst extra auf den Weg machen – oder eben gar nicht fahren.
Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel
Schweizer Banknoten und Umlaufmünzen sind gesetzliche Zahlungsmittel. Artikel 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) nennt die vom Bund ausgegebenen Münzen und die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten ausdrücklich. Artikel 3 WZG verpflichtet jedermann, Banknoten unbeschränkt und Umlaufmünzen bis zu hundert Stück an Zahlung zu nehmen. Artikel 84 OR verlangt, dass Geldschulden in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu erfüllen sind. Die Annahmepflicht gilt als dispositives Recht, Verträge können Abweichendes vorsehen. Ein Staatsunternehmen, das den öffentlichen Verkehr betreibt und von der Allgemeinheit mitgetragen wird, sollte sich daran halten – und nicht so tun, als sei der Franken nur noch Dekoration.
Der Widerstand ist da, die SBB hört nicht hin
Im Bündnerland hat die 78-jährige Berta Caminada 15’781 Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt, die Barzahlung bei öffentlichen Dienstleistungen festschreiben will. Das Bundesamt für Verkehr hat die Branche im Sommer ausdrücklich aufgefordert, analoge und anonyme Ticketkäufe weiterhin zu gewährleisten. Fahrgäste sprechen von Diskriminierung, vor allem gegenüber Senioren. Die «Weltwoche» sieht im Verschwinden der Automaten den gläsernen Kunden: Wer nur noch per App löst, legt dem Staat und dem Konzern offen, wann er von wo nach wo fährt. Aare Seeland Mobil will die Bargeldsperre wenigstens ab 1. Oktober wieder aufheben. Die SBB nicht.
Der Konzern spart am Einsammeln des Bargelds und nennt das Sicherheit. Wer kein Handy hat, zählt nicht. Das gesetzliche Zahlungsmittel zählt auch nicht. Es zählt nur, was sich digital verbuchen und kontrollieren lässt.
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