Der Test läuft weiter
Der Ständerat hält am Corona-Instrumentarium fest – ohne unabhängige Aufarbeitung. Das sagt mehr über die Absicht als über irgendein Virus
Was im Ständerat zur Teilrevision des Epidemiengesetzes geschah, war kein Lernprozess. Es war die Fortsetzung. Maskenpflicht, Schutzkonzepte, Kontaktdatenerhebung und einschränkende Vorschriften für Betriebe und Veranstalter sollen im Gesetz bleiben, bereit für die nächste «besondere Gefährdung». Ständerätin Maya Graf berief sich dabei auf die kantonalen Gesundheitsdirektoren: Die wollten dieses Instrumentarium ausdrücklich. Der Rat folgte im Grundsatz.
Wenn Meinung die Evidenz ersetzt
Graf machte am Ende ihres Votums klar, worum es geht. Das Grundrecht, sich nicht impfen zu lassen, sei abzuwägen gegen das Recht auf Leben. Die Freiheit ende dort, wo sie die Freiheit des anderen berühre. Derselbe Satz schlägt jedoch in beide Richtungen aus: Wer sich nicht impfen lassen will, hat denselben Anspruch auf Schutz vor Zwang und Ausgrenzung, wie jener, der sich impfen lässt für den vermeindlichen Schutz. Das klingt nach Abwägung. Es ist die Sprache, mit der man Kerngehalte von Grundrechten relativiert. Die körperliche Unversehrtheit steht in Artikel 10 Absatz 2 der Bundesverfassung. Ihr Kerngehalt ist unantastbar. Politisch opportune Mehrheiten dürfen ihn nicht zur Disposition stellen, sobald wieder eine Krise ausgerufen wird.
Genau das ist der Kern der Kritik von ABF Schweiz. Bevor man die Werkzeuge der Covid-Jahre dauerhaft ins ordentliche Recht schreibt, braucht es eine unabhängige, evidenzbasierte Prüfung ihrer Wirksamkeit, ihrer Verhältnismässigkeit und ihrer Folgen. Sie bestätigen das Narrativ derjenigen, die die Entscheidungen getroffen haben.
Ein Test, der nie beendet wurde
Rückblickend wirkt die ganze Corona-Zeit weniger wie der Kampf gegen einen aussergewöhnlich tödlichen Erreger als wie ein Grossversuch: Wie weit lässt sich eine Bevölkerung bringen? Wie bereitwillig trägt sie Masken, akzeptiert sie Zertifikate, schliesst sie Ungeimpfte aus dem öffentlichen Leben aus und hält sie still, während Grundrechte zur Verhandlungsmasse werden? Wäre das Virus so gefährlich gewesen, wie es jahrelang behauptet und teilweise noch immer behauptet wird, hätten Behörden und Politik niemals so rasch und so vollständig von den härtesten Zwangsmitteln Abstand genommen. Sie hätten die Impf-Bussen nicht fallen gelassen, Impfobligatorien nicht relativiert und Strafbestimmungen nicht abgeschwächt. Der Ständerat hat nun sogar festgehalten, dass niemand für die Verletzung eines allfälligen Impfobligatoriums bestraft werden darf. Das ist kein Zeichen von Grossmut. Es ist ein Eingeständnis.
Stimmen, die man nicht hören will
Alt-Bundesrat Ueli Maurer, der die Politik mitverantwortet hat, spricht von Hysterie und Massenhypnose. Wer kritische Fragen stellte, sei als Verschwörer oder Rechtsextremer aussortiert worden. Katharina Fontana schrieb in der NZZ, die Zustimmung des Ständerats sei das Zeichen, dass es keine ernsthafte Aufarbeitung geben werde. Das Zertifikat, das Ungeimpfte zu Paria machte, wird nun gesetzlich verankert. Weltwoche und andere kritische Stimmen stellen fest: Nichts gelernt, mehr Macht für den Bundesrat, die Möglichkeit, Zertifikate jederzeit wieder einzusetzen. In Deutschland fordern Virologen wie Alexander Kekulé eine transparente Aufarbeitung, weil sonst das Vertrauen dauerhaft zerstört bleibt. In der Schweiz bleibt diese Forderung Randposition.
ABF Schweiz hat die Petition «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» lanciert. Wer die Instrumente der letzten Jahre nicht einfach in Dauerrecht überführen will, sollte das Parlament jetzt beobachten – und sich merken, was hier wirklich geprüft wird: nicht in erster Linie die nächste Epidemie, sondern die nächste Bereitschaft der Bevölkerung, mitzumachen.
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