Der Staat legt die Peitsche hin – und beweist damit, wie ernst die Gefahr nie war.
Der Ständerat streicht Strafen bei Impfverweigerung. Zürich hält an 50’000 Franken fest. Die Coronazeit war kein Gesundheitsnotstand, sondern ein Gehorsamkeitstest.
Was der Ständerat jetzt beschlossen hat
Der Ständerat hat in der Teilrevision des Epidemiengesetzes festgehalten, dass ein Verstoss gegen ein Impfobligatorium weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene strafrechtliche Folgen haben darf. Art. 22 EpG bleibt die Ermächtigung, Impfungen für bestimmte Gruppen bei erheblicher Gefahr für obligatorisch zu erklären. Bestrafen soll das aber niemand mehr. Der Bundesrat wollte das anders. Die kleine Kammer setzte sich durch und schrieb ausdrücklich ins Gesetz, dass eine Impfung nie mit körperlicher Gewalt erzwungen werden dürfe und dass niemand für die Weigerung gebüsst werden könne. Flavia Wasserfallen (SP) klagte sofort, das Obligatorium werde so zur «starken Empfehlung ohne Zähne». Genau das ist der Punkt. Sieben Kantone, die bereits Busse in ihren Gesundheitsgesetzen stehen haben, müssten diese nun streichen.
Zürich bleibt der harte Kanton.
Im Kanton Zürich steht seit der Revision von 2017 im Gesundheitsgesetz: Wer eine als obligatorisch erklärte Impfung verweigert, riskiert bis zu 50’000 Franken Busse. In der laufenden Totalrevision sollte diese Bestimmung still weiterlaufen. In den offiziellen Vernehmlassungsunterlagen fehlte sie. ABF Schweiz und andere deckten das auf und forderten eine Wiederholung des Verfahrens, weil Parteien und Bevölkerung sich zu der Drohung nicht äussern konnten. St. Gallen hatte eine ähnliche Klausel mit 20’000 Franken geplant, kassierte nach Tausenden Protestbriefen und über 90 Prozent Ablehnung in Umfragen den ganzen Passus. Basel-Landschaft kennt sogar Rahmen bis 100’000 Franken. Zürich zieht nicht nach und bleibt der bevölkerungsreichste Kanton mit der schärfsten Finanzkeule.
Der Rückzug verrät die Geschichte.
Wären die «Viren» so tödlich gewesen, wie es Jahre lang von Behörden, Medien und Experten behauptet wurde, würde kein Parlament der Welt freiwillig auf das schärfste Druckmittel verzichten. Man tritt nicht von fünfstelligen Bussen zurück, wenn man wirklich glaubt, Ungeimpfte gefährdeten das Gemeinwesen. Man tut es, wenn der Schrecken verflogen ist und der politische Preis zu hoch wird. Die Coronazeit war der Test, wie weit man eine Bevölkerung mit Angst, Ausschluss und indirektem Zwang treiben kann. Zertifikat, Homeoffice-Pflicht, gesperrte Türen, soziale Ächtung – das funktionierte erstaunlich gut. Die Drohung mit Bussen war nur die nächste Stufe. Hätte das Virus die behauptete Gefahr gehabt, wären die Sanktionen heute härter, nicht weicher.
Stimmen, die das von Anfang an sagten
Die Weltwoche schreibt ungeschminkt von einem «unseligen Obligatorium» und einem autoritären Massnahmenstaat, der die Maske fallen lässt, sobald er in die Defensive gerät. Zukunft CH und ABF Schweiz erinnern an die ursprünglichen Voten im Parlament von 2012: Es gehe nicht um Impfzwang, niemand werde gegen seinen Willen geimpft, Sanktionen seien bewusst nicht vorgesehen. Nationalrat Rémy Wyssmann verlangt die Streichung von Art. 22 ganz, weil unklare Delegationsnormen Machtmissbrauch einladen. Daniele Ganser und andere Kritiker beschrieben die Pandemiepolitik früh als Ablenkungs- und Gehorsamkeitsexperiment. Die Zahlen, die Sterblichkeit, die Nebenwirkungen der Spritzen – vieles davon wurde später relativiert oder verschwiegen. Der Staat zieht die Konsequenz erst, wenn der Widerstand wächst.
Was jetzt zu tun bleibt
Zürich muss dem Ständerat folgen und die Busse aus dem Gesetz streichen. Solange 50’000 Franken im Raum stehen, bleibt das Obligatorium ein indirekter Zwang. Wer die körperliche Unversehrtheit ernst nimmt, lässt den Bürger zwischen Arzt und Gewissen entscheiden – ohne Finanzkeule. Die Coronazeit hat gezeigt, wie schnell Grundrechte zur Disposition gestellt werden.
—
Folge StandPunkt, um hinter die Kulissen zu sehen:
| Telegram | 𝕏 | FB |
Post #56636
247

- 👍 5
- 🔥 1