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Informationen über die juristische Entwicklung in Deutschland sowie brisante Prozesse von RA Dr. Björn Clemens
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Post #313 342

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KARLSRUHE GEGEN DAS VOLK?

Thor von Waldstein erhebt einen schweren Vorwurf: Das Bundesverfassungsgericht sei längst nicht mehr nur „Hüter“, sondern Herr der Verfassung – und betreibe die schrittweise Verabschiedung des deutschen Volkes als politischer Souverän.
Damit widerspricht Waldstein den jüngst veröffentlichten Thesen Maximilian Krahs in einem entscheidenden Punkt: Wer gehört zum Volk – und wer darf das eigentlich bestimmen?

Zwei Positionen, die kaum weiter auseinanderliegen könnten. Am 3. Oktober treffen sie in der Debatte aufeinander.

Von Waldstein pointiert provokant: „Karlsruher Volksverabschiedungsrepublik“
👉Hier geht es zu den Thesen: https://gegenstrom.org/thesen-zur-karlsruher-volksverabschiedungsrepublik/

Lesen, teilen, abonnieren: https://t.me/gegenstrom
MetaPol Verlag & Medien Thesen zur Karlsruher Volksverabschiedungsrepublik - MetaPol Verlag & Medien Während Maximilian Krah das Staatsvolk wesentlich von Staatsangehörigkeit und Verfassungsordnung her bestimmt, stellt Thor von Waldstein diesem Verständnis einen ethnisch-historischen Volksbegriff entgegen. Er wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, das deutsche…
Post #312 349

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Was kommt zuerst: die Nation – oder der Staat?

Für Björn Clemens ist die Antwort eindeutig: Die Nation geht dem Staat voraus. Gemeinsame Herkunft allein genügt jedoch nicht – hinzukommen müssen Sprache, Kultur und das bewusste Bekenntnis zur eigenen Geschichte und zum gemeinsamen Schicksal.

Daraus folgt eine Frage von größter politischer Tragweite: Darf eine Nation selbst bestimmen, wer ihr angehört?

Mit seinen Thesen führt Clemens die Debatte zwischen Maximilian Krah und Thor von Waldstein fort – und widerspricht zugleich der Rechtsprechung aus Karlsruhe.

👉 Jetzt lesen:
https://gegenstrom.org/thesen-zu-nation-und-staatsbuergerschaft/

Am 3. Oktober 2026 wird diese Auseinandersetzung beim Kolloquium der AGORA Europa fortgeführt.

Lesen. Diskutieren. Teilen.
MetaPol Verlag & Medien Thesen zu Nation und Staatsbürgerschaft - MetaPol Verlag & Medien Björn Clemens verbindet den Gedanken gemeinsamer Abstammung mit Ernest Renans Vorstellung vom „täglichen Plebiszit“: Herkunft allein genügt nicht – zur Nation gehört auch das bewusste Bekenntnis zu ihrer Sprache, Kultur und Geschichte. Damit führt Clemens…
Post #311 4.06K
LG Essen: Prozesserfolg für Matthias Helferich


Am späten Abend des 03.09.2026 hat das LG Essen nach sechsstündiger mündlicher Verhandlung eine Einstweilige Verfügung, die der Bundestagsabgeordnete Knut Meyer-Soltau gegen seinen Parteikollegen und ebenfalls MdB Matthias Helferich im Juli erwirkt hatte, aufgehoben. Hintergrund war ein eskalierter Streit auf dem Landesparteitag der AfD im Juli in Marl. Es kam wenigstens zu verbalen Auseinandersetzungen. Im Raum stand auch ein - ggfs. fahrlässiger - Rempler des Klägers. Daraufhin hatte Helferich seinen Kontrahenten wegen Beleidigung u.a. angezeigt.

"Halt die Fresse, Du dummes Arschloch"

Daraus leitete der Kläger einen Unterlassungsanspruch ab. Nachdem der nunmehrige Beklagte seine Strafanzeige an die Presse gegeben hatte, ließ sein Gegner ihm vom LG untersagen zu behaupten, er sei beschimpft oder vom Stuhl geschubst worden, obwohl das Wort "Schubsen" in der Anzeige nicht vorkam. Im Zuge des Prozesses musste Meyer-Soltau dann außerdem einräumen, anlässlich des Streits auf dem Parteitag gesagt zu haben: "Halt die Fresse, Du dummes Arschloch". Dass eine solche Wortwahl mit dem Begriff "Beschimpfen" zutreffend bewertet ist, dürfte kaum zu bestreiten sein; der Kläger behauptete jedoch, die Äußerung sei eine Art Selbstgespräch und nicht auf Helferich gemünzt gewesen. Dieser eher fragwürdigen Argumentation, die sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigte, sind die Richter offensichtlich nicht gefolgt. Im Antrag hatte Meyer-Soltau diesen Teil des Sachverhalts noch komplett verschwiegen.

Die Urteilsgründe liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Unklar ist daher derzeit (04.09.26, 12.30 Uhr), ob das Gericht es für erwiesen hielt, ob der Beklagte die Äußerung zur Schubserei getätigt hatte oder ob sie womöglich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren. (LG Essen 4 O 144/26)

Dr. Björn Clemens
Post #310 785

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DIE Diskussionsveranstaltung des Jahres

AGORA EUROPA lädt ein und viele sollen folgen. Bitte bewerbt diese wichtige Veranstaltung zahlreich in eurem Kreis, bei Verwandten, Freunden, Vertrauten, Interessierten. Es geht um das Kernthema der Bundesrepublik. Hier wird sich die einmalige Möglichkeit bieten, dieser wichtigen Frage auch formal-juristisch auf den Grund zu gehen. Jeder ist herzlich eingeladen Fragen zu stellen und mitzudiskutieren.

Also, kommt vorbei und bringt eure Freunde mit.
Post #306 5.35K
SIEG FÜR MARTIN SELLNER

VG Karlsruhe erklärt Aufenthaltsverbot für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil 9 K 4719/24 vom 09. März 2026 entschieden, dass ein gegen den IB-Aktivisten verhängtes Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. Sellner wollte am 03. August 2024 bei einer Veranstaltung des Freundeskreises "Ein Herz für Deutschland" in Neulingen sein Remigrations-Buch vorstellen. Daraufhin sprach ihm die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot für den ganzen Ort aus. Sie bezog sich dabei auf ein Dossier des Verfassungsschutzes, das unterstellte, Teile seiner politischen Positionen seien verfassungswidrig. Darauf kam es aber nicht an, weil § 30 Absatz 2 PolG BaWü als Grundlage der Verfügung eine gesicherte Prognose voraussetzt, dass der Betreffende Straftaten begehen oder zu ihnen beitragen wird. Dazu fehlte es jedoch an hinreichenden Tatsachen. Wörtlich schreibt das Gericht:

"Weder hat sie [die Gemeinde] sich hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt oder diese in tatsächlicher Hinsicht substantiiert, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist."

Das heißt verklausuliert, dass die Stadt letztlich nichts anderes vortragen konnte, als substanzlose politische Bewertungen.

Die Gemeinde Neulingen kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim beantragen.

Näheres dazu demnächst auf diesem Kanal im Video.

RA Dr. Björn Clemens

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Post #304 2.33K
VGH Mannheim: Voller Erfolg für AfD Ettlingen

Mit Beschluss 1 S 357/26 hat der VGH Baden-Württemberg am Samstag, dem 21.02.2026 der Beschwerde der AfD Ettlingen stattgegeben, soweit ihr in einem Stadthallenstreit auferlegt worden war, Herrn Martin Sellner von der Veranstaltung fernzuhalten.

Die Stadt Ettlingen hatte am 06.02.26 ihre ursprüngliche Hallenzusage zurückgezogen, was sie mit der Spekulation begründete, der bekannte IB-Aktivist könne bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei auftreten. Das hatte im Grundsatz schon vor dem VG Karlsruhe (14 K 1528/26) keinen Bestand. Das Gericht hatte der Partei die Halle aber nur mit der Maßgabe zugesprochen, dass Sellner nicht erscheinen dürfe. Diese Auflage hat der VGH nunmehr aufgehoben. Damit hat die AfD zur Gänze obsiegt.

Dass die Stadt sich auf diesen Punkt gestützt hatte, war um so unangebrachter, als die Teilnahme von Martin Sellner zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hatte.

Dr. Björn Clemens, 21.02.2026
Post #300 1.21K
Post #299 5.57K
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Hammer-Skins auf

Zum zweiten Mal in diesem Jahr erklärte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ein von Bundesinnenministerin Faeser ausgesprochenes Vereinsverbot für rechtswidrig, nachdem im Juni bereits das Magazin Compact eine erfolgreiche Klage geführt hatte.

Im jetzigen Fall fand eine inhaltliche Prüfung nicht statt, weil ausschließlich die Frage im Raume stand, ob es den verbotenen Verein als solchen überhaupt gab. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das nicht der Fall. 6 A 6 bis 6 A 17/23

Einige weiterführende Erläuterungen von RA Dr. Björn Clemens

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Post #298 2.54K
Video mit dem Betreiber des YT- Kanals "nach vorn" zur aktuellen Lage und zu meinem neuen Buch "Die Höllenfahrt der Republik", in dem neben anderem auch die Frage der strafrechtlichen Einordnung der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel gestellt wird. Im Gespräch und im Buch wird die gegenwärtige Krise auf grundsätzliche Strukturdefizite unseres Staates zurückgeführt. Das Buch ist ab dem 20. Oktober im Metapol-Verlag erhältlich.


https://www.youtube.com/watch?v=6SoBPqX3FC0
YouTube Dr. Björn Clemens über Fremdherrschaft, Schuldkult und Identität – NV-Podcast #1 Er ist Autor, Anwalt, Dichter, Burschenschafter: Dr. Björn Clemens. Sein neuestes Buch, »Die Höllenfahrt der Republik«, setzt sich in verschiedenen Essays mit der Frage auseinander, ob dieser Staat noch zu retten ist oder ob die BRD mit Mann und Maus in den…
Post #297 2.07K
https://www.youtube.com/watch?v=LtFZ2tQc8mk


In diesem Video diskutiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens mit Frank Kraemer, dem Betreiber des Kanals "Der dritte Blickwinkel", das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren "Compact".

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YouTube Das Compact-Verfahren im Spiegel der Remigrationsdebatte Das Verbotsverfahren gegen das Compact-Magazin ist vorerst ins Leere gelaufen. Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, welches bis zum Erscheinen dieses Videos nur als Pressemitteilung vorliegt, hat einige Fragen zur Remigrations- und Staa…
Post #294 20.1K
Compact-Verbot aufgehoben

Erste Einschätzung von RA u. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens

Am Morgen des 24.06.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (6 A 4/24) das Verbot der Compact GmbH aufgehoben. Allerdings hat es in der Begründung, die in Rechtskraft erwächst, festgehalten, dass das Remigrationskonzept Martin Sellners grundgesetzwidrig sei, soweit es auf ethnisch-kulturelle Kriterien abstelle oder gar Staatsbürger betreffe. Das wurde zum Thema, weil es in den Publikationen von Compact eine Rolle spielte.

Genau dieses Ergebnis hatte ich vor zwei Wochen vorhergesehen. Es zementiert trotz des großartigen Erfolges für Jürgen Elsässer und seine Leute den Maulkorb für die patriotische Opposition.
Post #292 1.43K

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🔥 WENDE IM COMPACT-VERFAHREN, DROHT DESHALB DAS VERBOT? 👎

Eine in der Mittagspause der Verhandlung gegebene Einschätzung von Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt eine düstere Prognose für den weiteren Verfahrensverlauf.

AUFGEWACHT - DIE DEUTSCHE STIMME: Folgt uns für Nachrichten und Informationen: https://t.me/aufgewachtonline
Post #290 1.19K

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💥  Eine erste Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum ersten Tag im COMPACT-Verfahren.

AUFGEWACHT - DIE DEUTSCHE STIMME: Folgt uns für Nachrichten und Informationen: https://t.me/aufgewachtonline
Post #288 13.7K
Aus aktuellem Anlass: DER VOLKSBEGRIFF DES GRUNDGESETZES

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Zentraler Anknüpfungspunkt dabei war wieder einmal der ethnische Volksbegriff. Es ist daher angezeigt zu untersuchen, wie das Grundgesetz den Begriff des Volkes versteht. RA u . Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens geht dieser Frage nach.

https://rechtskampf.blogspot.com/2025/05/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine.html
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