Aus aktuellem Anlass: DER VOLKSBEGRIFF DES GRUNDGESETZES
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Zentraler Anknüpfungspunkt dabei war wieder einmal der ethnische Volksbegriff. Es ist daher angezeigt zu untersuchen, wie das Grundgesetz den Begriff des Volkes versteht. RA u . Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens geht dieser Frage nach.
https://rechtskampf.blogspot.com/2025/05/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine.html
Post #288
13.7K