SIEG FÜR MARTIN SELLNER
VG Karlsruhe erklärt Aufenthaltsverbot für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil 9 K 4719/24 vom 09. März 2026 entschieden, dass ein gegen den IB-Aktivisten verhängtes Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. Sellner wollte am 03. August 2024 bei einer Veranstaltung des Freundeskreises "Ein Herz für Deutschland" in Neulingen sein Remigrations-Buch vorstellen. Daraufhin sprach ihm die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot für den ganzen Ort aus. Sie bezog sich dabei auf ein Dossier des Verfassungsschutzes, das unterstellte, Teile seiner politischen Positionen seien verfassungswidrig. Darauf kam es aber nicht an, weil § 30 Absatz 2 PolG BaWü als Grundlage der Verfügung eine gesicherte Prognose voraussetzt, dass der Betreffende Straftaten begehen oder zu ihnen beitragen wird. Dazu fehlte es jedoch an hinreichenden Tatsachen. Wörtlich schreibt das Gericht:
"Weder hat sie [die Gemeinde] sich hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt oder diese in tatsächlicher Hinsicht substantiiert, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist."
Das heißt verklausuliert, dass die Stadt letztlich nichts anderes vortragen konnte, als substanzlose politische Bewertungen.
Die Gemeinde Neulingen kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim beantragen.
Näheres dazu demnächst auf diesem Kanal im Video.
RA Dr. Björn Clemens
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