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Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Hammer-Skins auf

Zum zweiten Mal in diesem Jahr erklärte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ein von Bundesinnenministerin Faeser ausgesprochenes Vereinsverbot für rechtswidrig, nachdem im Juni bereits das Magazin Compact eine erfolgreiche Klage geführt hatte.

Im jetzigen Fall fand eine inhaltliche Prüfung nicht statt, weil ausschließlich die Frage im Raume stand, ob es den verbotenen Verein als solchen überhaupt gab. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das nicht der Fall. 6 A 6 bis 6 A 17/23

Einige weiterführende Erläuterungen von RA Dr. Björn Clemens

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