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Corona-Untersuchungsausschuss: Sachsens Regierung ordnete psychiatrische Einweisung für „Quarantäne-Verweigerer“ an
BSW macht Dokument bekannt: Erlass der Sächsischen Landesregierung vom 8. April 2020 sah 22 Plätze für Corona-Maßnahmengegner in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor / Positiver PCR-Test reichte für Einweisung, Symptome waren nicht erforderlich / Vier dokumentierte Fälle von zwangseingewiesenen „Quarantäne-Verweigerern“ zwischen April 2021 und März 2022
Dresden.
(multipolar)
Die sächsische Landesregierung hat in der Frühphase der Corona-Krise angeordnet, Corona-„Quarantäne-Verweigerer“ in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Vorgesehen waren dabei insgesamt 22 Plätze in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern.
Das geht aus einem seinerzeit von Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD) gezeichneten Erlass hervor, den die BSW-Fraktion Ende August 2026 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss bekanntmachte. Dabei habe es sich um „Zwangseinweisungen nach richterlichem Beschluss“ gehandelt, sagte die BSW-Abgeordnete Ines Biebrach in einem Bericht der Journalistin Claudia Jaworski.
Bereits am 17. Juli 2026 hatte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) auf eine AfD-Anfrage hin eingeräumt, dass zwischen April 2021 und März 2022 insgesamt vier „Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in einer Landeseinrichtung, direkt neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden, zwangsweise untergebracht worden waren – darunter ein 14-jähriger Junge, vom 29. April bis zum 9. Mai 2021. Das BSW-Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht richtete daraufhin im Juli 2026 zwei Anfragen an die Landesregierung.
Der Abgeordnete wollte unter anderem wissen, „welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte“.
In ihrer Antwort (17. September) schreibt Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU), dass es sich „vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen“ gehandelt habe. Die dortige Familienabteilung habe mit Beschluss vom 29. April 2021 „die Unterbringung eines damals 14-jährigen Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Dresden genehmigt“. lm Übrigen werde „von einer Beantwortung abgesehen“, da die Staatsregierung dem Landtag „nur für ihre Amtsführung verantwortlich“ sei, die Zwangseinweisung eines Jugendlichen jedoch in die Zuständigkeit der Rechtsprechung falle, es gelte das „Gewaltenteilungsprinzip“.
Die Staatsregierung müsse daher grundsätzlich zu gerichtlichen Verfahren keine Auskunft erteilen und habe auch keine Recherchemöglichkeit bei den Gerichten, soweit es um ein gerichtliches Verfahren gehe. Wegen der „datenschutzrechtlichen Lösch- und Speicherfristen“ lägen auch keine Aufzeichnungen aus der Dresdener Landeseinrichtung mehr über die Zwangseinweisung des 14-Jährigen vor.
Neben der Psychiatrie in Arnsdorf ging es in dem Einweisungserlass vom 8. April 2020 um die Sächsischen Krankenhäuser (SKH) in Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch. Alle vier sind Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Träger ist der Freistaat Sachsen, die psychiatrischen Kliniken stehen „unter der direkten Zuständigkeit und Verantwortung des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“. In dem Erlass aus dem Hause von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heißt es weiter, dass die Zwangsunterbringung in den „geschlossenen Teilen der sächsischen Krankenhäuser“ erfolgen soll.
Köpping hatte in einem Interview im Jahr 2023 bestritten, dass es sich um geschlossene psychiatrische Einrichtungen handelte. „Das hat mit Psychiatrie überhaupt nichts zu tun.“
https://multipolar-magazin.de/meldungen/0462
🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
BSW macht Dokument bekannt: Erlass der Sächsischen Landesregierung vom 8. April 2020 sah 22 Plätze für Corona-Maßnahmengegner in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern vor / Positiver PCR-Test reichte für Einweisung, Symptome waren nicht erforderlich / Vier dokumentierte Fälle von zwangseingewiesenen „Quarantäne-Verweigerern“ zwischen April 2021 und März 2022
Dresden.
(multipolar)
Die sächsische Landesregierung hat in der Frühphase der Corona-Krise angeordnet, Corona-„Quarantäne-Verweigerer“ in psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. Vorgesehen waren dabei insgesamt 22 Plätze in vier psychiatrischen Landeskrankenhäusern.
Das geht aus einem seinerzeit von Gesundheits-Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD) gezeichneten Erlass hervor, den die BSW-Fraktion Ende August 2026 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss bekanntmachte. Dabei habe es sich um „Zwangseinweisungen nach richterlichem Beschluss“ gehandelt, sagte die BSW-Abgeordnete Ines Biebrach in einem Bericht der Journalistin Claudia Jaworski.
Bereits am 17. Juli 2026 hatte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) auf eine AfD-Anfrage hin eingeräumt, dass zwischen April 2021 und März 2022 insgesamt vier „Ansteckungsverdächtige und Ausscheider“ in einer Landeseinrichtung, direkt neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden, zwangsweise untergebracht worden waren – darunter ein 14-jähriger Junge, vom 29. April bis zum 9. Mai 2021. Das BSW-Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht richtete daraufhin im Juli 2026 zwei Anfragen an die Landesregierung.
Der Abgeordnete wollte unter anderem wissen, „welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte“.
In ihrer Antwort (17. September) schreibt Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU), dass es sich „vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen“ gehandelt habe. Die dortige Familienabteilung habe mit Beschluss vom 29. April 2021 „die Unterbringung eines damals 14-jährigen Jugendlichen in einer geschlossenen Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Dresden genehmigt“. lm Übrigen werde „von einer Beantwortung abgesehen“, da die Staatsregierung dem Landtag „nur für ihre Amtsführung verantwortlich“ sei, die Zwangseinweisung eines Jugendlichen jedoch in die Zuständigkeit der Rechtsprechung falle, es gelte das „Gewaltenteilungsprinzip“.
Die Staatsregierung müsse daher grundsätzlich zu gerichtlichen Verfahren keine Auskunft erteilen und habe auch keine Recherchemöglichkeit bei den Gerichten, soweit es um ein gerichtliches Verfahren gehe. Wegen der „datenschutzrechtlichen Lösch- und Speicherfristen“ lägen auch keine Aufzeichnungen aus der Dresdener Landeseinrichtung mehr über die Zwangseinweisung des 14-Jährigen vor.
Neben der Psychiatrie in Arnsdorf ging es in dem Einweisungserlass vom 8. April 2020 um die Sächsischen Krankenhäuser (SKH) in Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch. Alle vier sind Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Träger ist der Freistaat Sachsen, die psychiatrischen Kliniken stehen „unter der direkten Zuständigkeit und Verantwortung des Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“. In dem Erlass aus dem Hause von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heißt es weiter, dass die Zwangsunterbringung in den „geschlossenen Teilen der sächsischen Krankenhäuser“ erfolgen soll.
Köpping hatte in einem Interview im Jahr 2023 bestritten, dass es sich um geschlossene psychiatrische Einrichtungen handelte. „Das hat mit Psychiatrie überhaupt nichts zu tun.“
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