IMPFOBLIGATORIUM BLEIBT - Strafen soll es nicht geben | Schwander & Staubli zum Epidemiengesetz
TTV-Reportage aus dem Bundeshaus mit Pirmin Schwander, Urs Hans und Voten aus dem Ständerat aller Bundesratsparteien. Im Anschluss des zehnminütigen «Schweiz imPuls»-Videos kommentiert die Juristin Andrea Staubli vom «Aktionsbündnis freie Schweiz» die vom Ständerat beabsichtigte (Teil-)Revision des Epidemiengesetz.
Am 22. September 2026 hat der Ständerat als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes beraten. In weniger als dreieinhalb Stunden wurde die umfangreiche Vorlage behandelt. Dabei zeigte sich bereits in der Eintretensdebatte deutlich: Die Erfahrungen aus der Corona-Zeit und die weiterhin offene Frage nach einer umfassenden Aufarbeitung lassen sich von dieser Gesetzesrevision nicht trennen.
Aus Sicht von ABF Schweiz konnte dabei ein wichtiger Teilerfolg bei Artikel 22 zum Impfobligatorium erzielt werden: Das Impfobligatorium bleibt zwar im Gesetz, seine Voraussetzungen wurden jedoch verschärft. Insbesondere soll die Verweigerung künftig weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene strafrechtliche Folgen haben; auch eine Impfung gegen den Willen einer Person mittels körperlichen Zwangs wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ständerat entschied diesen Punkt mit 29 zu 13 Stimmen. Damit wurden wichtige zusätzliche Schranken eingezogen, auch wenn ABF Schweiz die Möglichkeit eines staatlichen Impfobligatoriums weiterhin grundsätzlich kritisch beurteilt.
https://youtu.be/b5CjAUlwm4g?
🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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