Das von Scheil erwähnte gesetzlich festgeschriebene Narrativ beruht auf einer Reihe von strengen russischen „Erinnerungsgesetzen". Unter Wladimir Putin wurde im Juli 2021 – also genau in dem Monat, in dem das Streitgespräch stattfand - gesetzlich verboten, die Taten der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg mit denen von Nazi-Deutschland gleichzusetzen. Unter Strafe steht demnach auch, die historische „humanitäre Mission der UdSSR bei der Befreiung der europäischen Länder“ zu leugnen. Wer in Russland kritisch über die Verbrechen des Stalinismus, Vertreibungen oder den „Roten Terror“ forscht oder publiziert, riskiert harte strafrechtliche Verfolgung.
Wie radikal diese systematische Tilgung des sowjetischen Terrors aus dem kollektiven Gedächtnis voranschreitet, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Moskau:
Das Ende des Gulag-Museums:
Das preisgekrönte Staatliche Museum der Geschichte des Gulag in Moskau, das jahrzehntelang an die Millionen Opfer der stalinistischen Zwangsarbeitslager erinnerte, wurde im November 2024 von den Behörden unter dem Vorwand von „Brandschutzmängeln“ geschlossen.
Umgewidmet zu NS-Verbrechen: Anstatt die Aufarbeitung des eigenen Staatsterrors zuzulassen, hat die Moskauer Stadtregierung die Einrichtung komplett umgewidmet und als „Gedenk-Museum für die Opfer des Völkermords am sowjetischen Volk“ neu ausgerichtet. Die bisherige Ausstellung zu den Gulags weicht einer Inszenierung, die sich ausschließlich den Kriegsverbrechen der Nationalsozialisten und dem sowjetischen Opfernarrativ widmet.
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GROSSE FREIHEIT TV dürfe man sich nicht das in Russland gesetzlich festgeschriebene Narrativ der „humanitären Mission“ zu eigen machen.
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