Rabbiner Teichtal und die Beschneidung
Im Mai 2012 erklärte das Landgericht Köln die religiöse Beschneidung eines muslimischen Jungen zur strafbaren Körperverletzung. Es folgte ein Aufschrei muslimischer und jüdischer Gemeinden – und es kam im Dezember 2012 zu einer Gesetzesänderung: §1631d BGB erlaubt religiöse Beschneidungen ausdrücklich, sofern sie „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ erfolgen.
Nur wenige Monate später – im März 2013 - kam es zur Beschneidung des Sohnes von Rabbiner Yehuda Teichtal in Berlin, bei dem auch Journalisten des Tagesspiegels unter den rund 400 Gästen waren. Für Teichtal war jüdisches Leben ohne Beschneidung „undenkbar“. Er ließ eigens einen Mohel aus Israel einfliegen, um – wie es hieß – „den Politikern klarzumachen, dass die Zirkumzision aus seiner Sicht nicht irgendeine Vorschrift ist, sondern das Gebot, das einen Juden zum Juden macht.“
Christian Bahls vom Kinderschutz-Verein MOGiS erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung und begründete dies wie folgt:
Diese „Vorhautamputation“ hält „sich nicht einmal an die Minimalanforderungen des Gesetzgebers“. „In dem Video auf der Webseite des Tagesspiegels [nicht mehr auffindbar; Anm. GFTV] wird erkennbar, wie Herr Menachem Fleischmann Wein aus einem Glas in den Mund nimmt und sich dann zu dem Säugling Mendel Teichtal hinunterbeugt um mit dem Mund Blut von dessen noch blutendem Penis abzusaugen.
Der Gesetzgeber kennt nach §1631d BGB nur eine Einwilligung der Eltern in Vorhautamputationen die nach den Regel der ärztlichen Kunst erfolgen sollen.
Den blutenden Penis des Kindes in den Mund zu nehmen, um etwas Blut abzusaugen - eine Metzitzah B'peh - kann mitnichten als Stand der ärztlichen Kunst gelten.“
Rabbiner Teichtal zeigte sich verwundert und irritiert über die Anzeige. Er „habe aber »volles Vertrauen in die Bundesrepublik und ihre politischen Vertreter, die erst vor wenigen Monaten versicherten, dass mit dem neuen Beschneidungsgesetz Rechtssicherheit für die Ausübung unserer Tradition geschaffen wurde«.“
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Teichtal ein, da kein strafbares Verhalten der Eltern nachweisbar war; sie hatten vom Mohel die Zusage erhalten, sich an die deutschen Gesetze zu halten. Der Verdacht gegen den Mohel bestand jedoch weiterhin, das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, da er sich nicht mehr in Deutschland befand.
Der Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke, der die Beschneidungsdebatte in Deutschland mit angestoßen hatte, kritisierte die Entscheidung:
„Offenbar besteht in Berlin kein Interesse daran, dieses brisante Thema in einer öffentlichen Hauptverhandlung klären zu lassen.“
Post #20197
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