Spanien räumt auf – unsere Justiz kassiert weiter
Spanisches Verfassungsgericht hebt 92'278 Corona-Busse auf. In der Schweiz bleibt das Geld, wo es hingeflossen ist.
Ein Gericht, das seine Arbeit noch macht
Fünf Jahre nach dem Lockdown hat das spanische Verfassungsgericht zentrale Ausgangsbeschränkungen des Jahres 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung in Madrid hatte im März 2020 den Alarmzustand ausgerufen und die Bewegungsfreiheit auf das Nötigste beschränkt: Einkauf, Arbeit, Arzt. Wer das missachtete, wurde gebüsst. Mehr als eine Million solcher Strafen gingen über das Land. Das Gericht kam zum Schluss, dass diese Eingriffe das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht bloss begrenzten, sondern aussetzten. Dafür hätte der Ausnahmezustand ausgerufen werden müssen. Der lag nicht vor. Das Urteil gilt rückwirkend. Die Verwaltungsakte sind von ihrem Ursprung an ungültig. Bis zum 3. September 2025 wurden 92'278 Strafen förmlich aufgehoben. Bereits gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden; rund 26 Millionen Euro sind schon zurückgeflossen. Die Behörden stehen vor einem mühsamen, regional ungleichen Vollzug. Dennoch geschieht etwas, das man von einem Rechtsstaat erwarten darf: Unrecht wird nicht stehen gelassen.
Bei uns bleibt das ein Wunschtraum.
Was Spanien hier tut, ist keine Heldentat, sondern Pflicht. Eine Justiz, die Regierungshandeln an der Verfassung misst und die Folgen korrigiert. Von unseren Gerichten und Behörden ist genau das nicht zu erwarten. Wer damals Maske, Abstand, Versammlungsverbot oder Zertifikat verletzte, blieb gebüsst. Wer sich wehrte, blieb der Verlierer. Eine vergleichbare rückwirkende Nichtigerklärung der Corona-Massnahmen und die systematische Rückzahlung der Bussgelder sind hierzulande kein realistisches Szenario. Sie sind ein Wunschtraum. Unsere Justiz hat die Massnahmen getragen, die Verfahren durchgezogen und die Kassen gefüllt. Eine Aufarbeitung, die den Staat etwas kostet, findet nicht statt.
Was die Schweiz mit den Corona-Bussen eingenommen hat
Eine gesamtschweizerische Schlussrechnung gibt es nicht. Bund und Kantone haben das nie einheitlich ausgewiesen. Die einzige flächendeckende Erhebung stammt von CH Media und erfasst von März 2020 bis Oktober 2021: rund 30 000 Ordnungsbussen und rund 13 000 Anzeigen in allen 26 Kantonen. Die meisten Busse verhängten Waadt, Bern, Zürich, Aargau, Genf und das Wallis. Am wenigsten Nidwalden, Baselland und Uri. Genf setzte auffällig oft auf Anzeigen statt auf die rasche Ordnungsbusse. Ab dem 1. Februar 2021 waren Corona-Verstösse ausdrücklich im Covid-19-Gesetz als Ordnungsbussen geregelt, typisch zwischen 50 und 200 Franken. Quarantäne- und Isolationsverstösse liefen oft über das Epidemiengesetz und konnten deutlich teurer werden. Nach Oktober 2021 folgten Zertifikatspflicht und weitere Kontrollen bis ins Frühjahr 2022. Dafür fehlt eine zweite nationale Zählung. 2023 war der Corona-Anteil praktisch verschwunden. Nimmt man die belegten 30'000 Ordnungsbussen mit einem Mittelwert von rund 100 Franken, ergibt das allein für die erste Phase etwa drei Millionen Franken. Rechnet man die Anzeigen und die zweite Welle 2021/22 hinzu, liegt die gesamte Corona-Bussenmasse 2020 bis 2023 eher im Bereich von zehn Millionen Franken. Das ist eine Schätzung, keine amtliche Zahl. Zum Vergleich: Allein die Stadt Zürich nimmt in einem normalen Jahr über 50 Millionen Franken an Verkehrs- und Parkbussen ein. Die Corona-Busse waren kleiner, aber politisch gewichtiger. Und anders als in Spanien muss hier niemand das Geld zurückgeben.
Justiz, Verwaltung und die politischen Kräfte dahinter haben an diesen Strafen verdient. Das Vermögen bleibt. Die Verantwortung bleibt ungeklärt. Spanien zeigt, dass ein Rechtsstaat seine Fehler nachträglich korrigieren kann. Die Schweiz zeigt, dass sie das nicht will. Wer damals zahlte, darf sich nicht darauf verlassen, dass irgendwann ein Gericht kommt und sagt: «Das war von Anfang an ungültig.»
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