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MWGFD - Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.

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Post #3180 664
Ruth wurde während der Corona-Zeit als Patientin wegen eines Maskenattests juristisch verfolgt. Sie wurde freigesprochen. Im Video erzählt sie, warum wir diese Fälle dokumentieren müssen, und wieso dies ein würdevoller Abschluss sein kann. Wir planen, auf der Plattform „Ärzte mit Gewissen“ ab sofort auch die Schicksale betroffener Patientinnen und Patienten sichtbar zu machen.
Ruth unterstützt unser Team dabei ab sofort als Ansprechpartnerin für Euch.
Kontakt: Schreibe an mail@aerzte-mit-gewissen.de und Du erhältst unseren Fragebogen.
https://www.youtube.com/watch?v=BY4DyXSOct0
YouTube Was bleibt von dieser Zeit, wenn wir nicht davon erzählen? Ruth wurde während der Corona-Zeit als Patientin wegen eines Maskenattests juristisch verfolgt. Sie wurde freigesprochen. Im Video erzählt sie, warum wir diese Fälle dokumentieren müssen, und wieso dies ein würdevoller Abschluss sein kann. …
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Post #3179 743
Der impfgeschädigte Winfried stand vor seiner Impfung unter starkem Druck: tägliches Testen bis die Nase blutete, langes Anstehen vor dem
Testzentrum im Schneeregen, Verbot, das Büro ohne negatives Testergebnis zu betreten bis hin zu Listen, die sein Arbeitgeber über ungeimpfte Personen führte.

Ganzes Interview auf unserem YouTube-Kanal mwgfd_tv
https://youtu.be/NCDgs5z0oZ0?si=bDt5fQvlOwmKYtaS

oder auf unserer Website Geimpft, geschädigt, geleugnet
https://geimpft-geschaedigt-geleugnet.de/winfried-straub/das-wird-alles-nur-gemacht-um-die-impfung-durchsetzen-zu-koennen/
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Post #3178 2.89K
Man konnte es wissen. Man hat es sogar aufgeschrieben. Aber man hat es nicht in die Meldekette aufgenommen.
Seit wenigen Tagen liegen die BfArM-Akten des Fachgebiets 93 „COVID“ öffentlich vor. Erstritten hat sie Sabine Stebel, die den Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz am 21. Dezember 2024 stellte. Die Antwort kam am 28. August 2026, nach 20 Monaten. Sie enthielt fünf Bände, über 3.000 Seiten Berichte, Vermerke und Mailverkehr mit dem Gesundheitsministerium.
Die Akten sind nun öffentlich. Wer heute noch sagt, man habe das damals nicht besser wissen können, hat sie nicht gelesen.
https://www.mwgfd.org/2026/09/der-test-ohne-massstab-akteneinsicht-pcr/
MWGFD Der Test ohne Maßstab. Akteneinsicht: PCR - MWGFD
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Post #3177 2.34K
Am 21. September fand von 13:00 - 14:00 Uhr im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Sitzung zur Petition 189940 „Aufhebung des Masernschutzgesetzes/der Masern-Impfpflicht“, die vom Verein MWGFD initiiert wurde, statt.
Dr. Ronald Weikl, stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. und Koordinator der von der MWGFD initiierten „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“, trug zusammen mit der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammengestellten Argumente den Abgeordneten des Ausschusses vor. Die Sitzung fand im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin statt und wurde live im Internet sowie im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages übertragen.

Hier der Link zur Aufzeichnung der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses zur Petition zum Thema „Gesundheitsvorsorge – Aufhebung des Masernschutzgesetzes/der Masern-Impfpflicht
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7657019
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag - Video
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Post #3175 2.02K
UNABHÄNGIGES MEDIEN-NETZWERK IM DACH-RAUM

Die „Goldene 10“ – Starke Stimmen abseits des Mainstreams.

​Wer im heutigen Mediendschungel nach fundierten Analysen sucht, verliert schnell den Überblick.

Um dem entgegenzuwirken, haben sich zehn eigenständige Kanäle aus der Schweiz, Deutschland und Österreich zu einem festen Netzwerk zusammengeschlossen: Keine Filterblasen, sondern Fakten, Analysen und Perspektiven, die andernorts fehlen.

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​Das Netzwerk im Überblick:

@VereinWIR – Christian Oesch und die starke Stimme für direkte Demokratie und Souveränität.

@MWGFD_Kanal – Prof. Dr. Harald Walach und das Netzwerk für medizinische und wissenschaftliche Aufklärung.

@FlorianGeyer2024 – Fundierte Analysen zu Geopolitik, Wirtschaft und Zeitgeschehen.

@jouwatch – Eines der reichweitenstärksten Portale für Gegenöffentlichkeit und Medienkritik.

@ansageorg – Das Magazin für klare Worte, pointierte Meinungen und investigative Berichte.

@abfschweiz – Aktionsbündnis freie Schweiz – Kompetenzzentrum Gesundheitspolitik für Bürger, Bürgerrechtsorganisation und Politiker.

@verfassungs_buendnis – Konsequente Stimme für Verfassungstreue, Demokratie und Bürgerrechte.

@eticamedia – Unabhängige Medien mit Haltung, Mut und klarem Kompass.
@schweiz_swiss_suisse_svizzera – Visueller Leitfaden durch die Schweiz: Ästhetik, Natur und unentdeckte Orte.

@rundfunkalarm – Der Alarm-Knopf für unsere gefährdete Demokratie. Klare Worte, kritische Aufklärung und engagierter Widerstand gegen den Trend.

​Erweiterte Insider-Kanäle:

@swissvoxnews – Fundierte Berichte, aktuelle Einblicke und pointierte Analysen aus der Schweizer Medienlandschaft.

@bernselect – Macht & Erbe – Ihr Leitfaden für mentale Souveränität, Macht-Analysen und historische Hintergründe.

​Mit diesem Ordner haben Leser direkten Zugriff auf das gesamte Spektrum unserer Partner – übersichtlich und direkt im Messenger.

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Post #3173 4.76K
Fazit und Blog-Link
Das Muster ist nicht neu. Zu einem strukturell vergleichbaren Fall beim Bayerischen Rundfunk (BR24 Faktenfuchs, 24. April 2026: „AfD-Sachverständiger verbreitet haltlose Zahl zu Impftoten") läuft aktuell eine formelle Programmbeschwerde nach Art. 19 des Bayerischen Rundfunkgesetzes.
Beide Beiträge folgen dem gleichen Muster: institutionell parteiische Sachverständige als vermeintlich neutral präsentiert; kritische Fachliteratur ausgelassen; Behördenautorität als Faktenersatz; Guilt by Association; Modellwerte als Naturgesetze dargestellt.
Das ist kein Zufall mehr, sondern eine erkennbare Formatlogik.
Die vollständige Handwerksanalyse mit allen Belegen, Zitaten und Quellenverweisen:
🔗 https://www.mwgfd.org/2026/09/das-skript-stand-fest-faktencheck-eines-zdf-beitrags-ueber-masern/
Die Bundestags-Anhörung am 21.9. wird live im Parlamentsfernsehen übertragen, 13:00–14:00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Berlin.
MWGFD Das Skript stand fest - MWGFD
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Post #3172 1.85K
Die PR-Mail des ZDF
Zusätzlich verschickte das ZDF am 17. September eine unaufgeforderte E-Mail an den MWGFD e.V. – also an den Initiator der Petition, die zeitgleich im Bundestag verhandelt wird. Absenderin: Gloria Hansel, ZDF.
Wörtlich: „Da ihr euch mit den Themen Gesundheit, Impfaufklärung oder Kinderschutz beschäftigt, könnte die Recherche für eure Community interessant sein. Wir freuen uns, wenn ihr die Dokumentation teilt oder in euren Netzwerken darauf hinweist.“
Das ist keine journalistische Ansprache mehr. Das ist eine PR-Mail mit Verstärkungsanliegen. Ein öffentlich-rechtlicher Beitrag, dessen PR-Distribution den Petitions-Initiator um Weiterverbreitung bittet – wenige Tage vor der Anhörung im Bundestag.
Ein bemerkenswerter Vorgang für ein Format, das den Programmgrundsätzen Wahrheit, Sorgfalt und Ausgewogenheit verpflichtet ist.
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Post #3171 1.83K
Der Zeitpunkt
Der ZDF-Beitrag erschien am 16. September 2026. Fünf Tage später, am 21. September, findet im Petitionsausschuss des Bundestages eine öffentliche Sitzung zur Petition 189940 „Aufhebung des Masernschutzgesetzes / der Masern-Impfpflicht“ statt.
Die Petition wurde vom MWGFD e.V. initiiert. Sie wird von Dr. Ronald Weikl und der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner vor 26 Abgeordneten vorgetragen. Live-Übertragung im Parlamentsfernsehen.
Der ZDF-Beitrag behandelt exakt das Gesetz, dessen Aufhebung Gegenstand der Petition ist. Er nennt kein einziges der medizinischen, epidemiologischen und rechtlichen Argumente, die im Petitionsausschuss vorgetragen werden. Er zitiert weder Dr. Weikl noch Rechtsanwältin Bahner. Er erwähnt die Petition mit keinem Wort.
Ob dieser zeitliche Zusammenhang zufällig ist, kann von außen niemand beurteilen. Auffällig ist er dennoch.
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Post #3170 1.59K
Nach den RKI-Files
Der Beitrag beruft sich mehrfach auf das Robert Koch-Institut als vermeintlich unabhängige wissenschaftliche Instanz. Diese Zuordnung ist seit 2024 nicht mehr in dieser Form haltbar.
Im Jahr 2024 wurden die während der Corona-Pandemie geführten internen Protokolle des RKI öffentlich – unter dem Namen „RKI-Files“. Sie dokumentieren, dass das Institut in zentralen Fragen nicht wissenschaftlich unabhängig, sondern nach Weisungen des Bundesgesundheitsministers gearbeitet hat.
Im September 2025 hat RKI-Präsident Lars Schaade in einem Brief an fünf Chemieprofessoren – öffentlich dokumentiert in der Berliner Zeitung vom 19. September 2025 – diese Weisungsbindung ausdrücklich bestätigt.
Ein ergebnisoffener Beitrag müsste diesen Kontext bei jeder Referenz auf RKI-Positionen mitliefern. Der ZDF-Beitrag tut es nicht.
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Post #3168 1.82K
Widerstand ≠ Impfablehnung
Ein wichtiger Punkt, den der Beitrag pauschalisierend übergeht:
Ein Widerstand gegen die Nachweispflicht – und damit gegen eine faktische Impfpflicht – ist nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung dieser oder anderer Impfungen.
Wer eine gesetzliche Nachweispflicht für unverhältnismäßig hält, kann selbst geimpft sein, seine Kinder geimpft haben und sich für Impfungen im Einzelfall aussprechen. Die Unterscheidung zwischen einer freien und einer erzwungenen Impfentscheidung ist eine grundrechtliche, keine medizinische Frage.
Der Beitrag setzt beides mit „Impfgegnerschaft“ gleich und verfehlt damit die eigentliche gesellschaftliche Debatte.
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Post #3167 9.8K
Der BVerfG-Widerspruch
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Juli 2022 (1 BvR 469/20 u. a.) – der KiTa-Entscheidung – das Masernschutzgesetz bestätigt.
Grundlage der Verhältnismäßigkeitsprüfung: Impfquoten aus den Jahren 2014 bis 2016 von 69,9 bis 70,6 Prozent für die zweifache MMR-Impfung.
Die tatsächlichen Impfquoten für 2020 – erhoben in den Schuleingangsuntersuchungen und im Epidemiologischen Bulletin des RKI dokumentiert – lagen bei 97,2 Prozent für die Erstimpfung und 93,2 Prozent für die Zweitimpfung. Vier Bundesländer bereits über 95 Prozent.
Das Gericht hat also mit veralteten Zahlen aus einer Zeit vor der Impfpflicht gearbeitet – nicht mit den aktuellen Zahlen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung längst verfügbar waren.
Wenn die zur Rechtfertigung angeführte Impfquote tatsächlich bei 93 Prozent und weiter steigend lag, verändert sich die Verhältnismäßigkeitsprüfung fundamental.
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Post #3166 1.7K
Die verfassungsrechtliche Kernfrage
Eine Impfpflicht ist ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). Solche Eingriffe unterliegen im Rechtsstaat dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Beweislast dafür, dass der Eingriff erforderlich, geeignet und angemessen ist, liegt beim Gesetzgeber – nicht bei den Bürgern, die von der Maßnahme betroffen sind.
Nicht die Kritiker einer Impfpflicht müssen belegen, dass die Impfung mehr schadet als nützt. Der Staat muss belegen, dass sie mehr nützt als schadet – und zwar mit belastbaren aktuellen Daten. Diese Daten gibt es nach heutiger Studienlage nicht.
Der ZDF-Beitrag benennt diese Frage nicht.
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Post #3165 1.83K
Die Datenlage insgesamt
Für die Nutzen-Risiko-Bilanz der MMR-Impfung existieren keine belastbaren aktuellen Vergleichsstudien. Weder für die Nutzen- noch für die Risikoseite.
Zur Größenordnung der Erkrankungsgefahr in Deutschland: Seit 2019 gab es keinen einzigen sicher belegten Todesfall an Masern. Eine Auskunft des Statistischen Bundesamts vom 21. März 2025 dokumentiert für den 25-Jahres-Zeitraum 2000 bis 2024 insgesamt neun Maserntodesfälle in Deutschland – bei rund 25 Millionen Gesamttodesfällen im gleichen Zeitraum. Verhältnis: 1 zu 3 Millionen.
Bemerkenswert ist zudem: Das RKI veröffentlicht die konkreten Maserntodesfallzahlen seit 2018 nicht mehr – „aus datenschutzrechtlichen Gründen“. Warum anonymisierte Sammelzahlen den Datenschutz berühren sollen, bleibt eine offene Frage.
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Post #3164 1.77K
Was der Hersteller selbst einräumt
Der ZDF-Beitrag zitiert Prof. Hübner mit der Aussage, SSPE sei „immer tödlich“ und „ganz, ganz tragisch“ – als ausschließliche Folge der Wildvirus-Infektion.
Die Fachinformation des Impfstoff-Herstellers MSD (M-M-RvaxPro) sagt wörtlich: „Es gab Berichte über SSPE bei Kindern, die sich laut Anamnese nicht mit dem Masern-Wildvirus infiziert, jedoch einen Masern-Impfstoff erhalten hatten. Einige dieser Fälle könnten auf eine unerkannte Masern-Infektion während des ersten Lebensjahres oder auch auf die Masern-Impfung zurückzuführen sein.“
Der Hersteller des in Deutschland eingesetzten Impfstoffs räumt also selbst ein: SSPE kann auch impfstoffbedingt sein. Der ZDF-Beitrag erwähnt diese fachliche Kontroverse nicht.
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Post #3163 1.78K
Was die Schönberger-Studie tatsächlich zeigt
Der Beitrag stützt sich implizit auf die deutsche SSPE-Fachliteratur. Die zentrale Publikation dazu: Schönberger et al. 2013. Sie hat die zuvor angenommene SSPE-Rate von 1:1 Million durch Modellrechnungen auf bis zu 1.700:1 Million erhöht – eine Steigerung um Faktor 1.700 ohne neue empirische Basis.
Prof. Sönnichsen hat die Studie methodisch geprüft (dokumentiert im Buch von Beate Bahner, 2025). Kernbefunde bei den 31 SSPE-Fällen:
▪️ 17 der 31 Kinder waren nachweislich gegen Masern geimpft (7 einmal, 9 zweimal, 1 dreimal).
▪️ Bei 14 Kindern war der Impfstatus unbekannt.
▪️ Kein einziges Kind war sicher ungeimpft.
▪️ Bei einigen erfolgte die Impfung sogar erst nach der Maserninfektion.
Sönnichsens Schluss: „Die Studienergebnisse legen nahe, dass eine Impfung nach erfolgter Maserninfektion zu einem erhöhten Risiko für SSPE führt.“
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Post #3162 1.73K
Die versteckte Dreifachimpfung
Ein Punkt, den fast niemand benennt: Das Masernschutzgesetz verlangt einen Impfschutz gegen Masern – der in der Praxis nur als Dreifachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) verfügbar ist.
Ein Masern-Einzelimpfstoff ist in Deutschland seit 2017 faktisch nicht mehr auf dem Markt. Der einzige zugelassene Einzelimpfstoff (Masern-Impfstoff Merieux) wurde vom Hersteller vom Markt genommen.
Das heißt: Die gesetzliche Nachweispflicht für die Masernimpfung ist in der Praxis eine faktische Impfpflicht für eine Dreifachimpfung. Eltern, die grundsätzlich eine Impfung gegen Masern hinnehmen würden, aber nicht gleichzeitig gegen Mumps und Röteln impfen lassen möchten, haben in Deutschland keine realistische Wahl mehr.
Die Verhältnismäßigkeit der Mumps- und Röteln-Anteile wurde nie eigenständig gerichtlich geprüft.
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Post #3161 1.74K
Der Cochrane-Review
Die Cochrane Collaboration – international anerkannter Goldstandard evidenzbasierter Medizin – hat 2021 ihren Review zu MMR- und Varizellen-Impfstoffen bei Kindern aktualisiert (Di Pietrantonj et al., Cochrane Database of Systematic Reviews).
Das Ergebnis:
▪️ Die Evidenzlage zur Sicherheit der MMR-Impfung wird als „niedrig bis mäßig“ eingestuft.
▪️ Die Autoren mussten teilweise auf Beobachtungsstudien minderer Qualität zurückgreifen.
▪️ Ausreichende Sicherheitsstudien mit langfristigem Design fehlen.
▪️ Der Review dokumentiert ausdrücklich, dass keine randomisierten, placebokontrollierten Studien zum MMR-Impfstoff vorliegen – der methodische Goldstandard klinischer Prüfung fehlt für den Impfstoff, dessen Verabreichung in Deutschland faktisch verpflichtend ist.
Das ist der Fach-Konsens der internationalen Metaanalyse zu genau der Impfung, die der Beitrag behandelt. Er kommt im Beitrag nicht vor.
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Post #3160 1.76K
ECDC-Report 2023
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) berichtet in seinem Annual Epidemiological Report zu Masern 2023: 86 Prozent der gemeldeten Masernfälle traten bei Ungeimpften auf.
Umgekehrt gelesen: 14 Prozent der gemeldeten Masernfälle traten bei nicht als ungeimpft klassifizierten Personen auf – ein Anteil, den der ZDF-Beitrag nicht erwähnt.
Auch diese Zahl der zuständigen europäischen Fachbehörde fehlt im Beitrag.
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Post #3159 1.88K
Was das RKI selbst dokumentiert
Der Beitrag beruft sich auf das RKI als vermeintlich unabhängige wissenschaftliche Instanz. Besonders bemerkenswert ist deshalb, welche RKI-eigenen Befunde nicht erwähnt werden.
Im Epidemiologischen Bulletin vom 11. April 2024 (15/2024, S. 3–4) dokumentiert das RKI: Von 87 laborbestätigten Masernfällen im Jahr 2024 waren 74 (rund 85 Prozent) ungeimpft. Für 2019 waren es 361 von 464 Fällen (rund 78 Prozent).
Rund 15 bis 22 Prozent der laborbestätigten Fälle konnten dem RKI also nicht als ungeimpft bestätigt werden. Ein Teil dieser Fälle betrifft Personen mit unbekanntem Impfstatus, ein Teil Personen, die bereits Impfdosen erhalten hatten. Die genaue Aufschlüsselung veröffentlicht das RKI nicht.
Das ist eine Aussage der zuständigen deutschen Bundesoberbehörde. Sie relativiert die im Beitrag transportierte Annahme einer sicheren Immunität durch Impfung. Sie taucht im Beitrag nicht auf.
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