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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 4 (Fortsetzung von 👆 Teil 3)

(10) ein Amtsrichter, der eine Angeklagte in erster Instanz wegen der angeblichen Herstellung dreier gefälschter negativer Corona-Testzertifikate verurteilte, dabei im Strafmaß noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und der Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorwarf: „Wegen Leuten wie Ihnen waren wir jahrelang gefährdet und monatelang eingesperrt!“ So die glaubhafte Darstellung einer Mandantin. Jene Mandantin hatte ich in erster Instanz noch nicht vertreten (ich war also bei der vorstehenden Urteilsverkündung selbst nicht dabei), vereidigte sie dann aber in der Berufungsinstanz. Dort trafen wir dann zum Glück auf einen sehr vernünftigen Vorsitzenden Richter der Berufungskammer und konnten das Verfahren einem deutlich günstigeren Ausgang zuführen.

(11) Rechtsgelehrte, die medial mit dem Brustton der Überzeugung verkündeten, Ungeimpfte dürften nicht mehr vor die Haustür treten, im Falle einer COVID-19-Erkrankung keinen Krankenversicherungsschutz mehr genießen, müssten sich bei einer Triage hinten anstellen und seien im Falle einer allgemeinen Impfpflicht mit Polizeizwang zur Spritze zu führen. Staatsrechtslehrer, die solche Botschaften verkünden, haben den liberalen Ansatz des Grundgesetzes schlicht nicht verstanden. Und sie sind die Primärtugend eines jeden Juristen, nämlich auch die andere Seite zu hören (hier: die Sorgen jener, die den Injektionen nicht trauten), zur Gänze schuldig geblieben.

(12) jene Richter und Staatsanwälte, die sich an der Verfolgung und Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar beteiligt haben (LG Erfurt v. 23.8.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21; BGH v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Christian Dettmar hatte in seinem Beschluss vom 8.4.2021 – 9 D 148/21 die Wahrheit ausgesprochen – nämlich dass die Masken- und Testpflicht an den Schulen das Kindeswohl gefährdet. Inhaltlich hatte die Strafjustiz seiner gut begründeten Entscheidung nichts entgegenzusetzen. Also erfand sie angebliche Verfahrensfehler.

(13) jene Richter am Bundesverwaltungsgericht, die mit Beschluss vom 7.7.2022 – 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 die Wehrbeschwerden zweier Bundeswehrsoldaten gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basisimpfschema der Bundeswehr zurückwiesen und dabei das Ergebnis der Beweisaufnahme in ihr Gegenteil verkehrten.

Ganz sicher ist die Deutungshöhe „furchtbarer Jurist“ bei jenen Richtern erreicht, die mit ihrer Art der Verfahrensführung den medial propagierten Hass auf Kritiker der Corona-Politik ungefiltert auf die jeweils angeklagten Ärzte projizierten. Wenn Ärzte, die niemandem etwas zuleide getan haben, in den Gerichtssaal geführt werden wie Schwerverbrecher, und wenn man bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Zinnober veranstaltet, als würde hier gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Terrorzelle verhandelt, lässt sich das nicht anders erklären denn als Versuch, die angeklagten Ärzte schon vor der Urteilsverkündung öffentlich zu demütigen und vorzuführen. Wenn ich mir anhöre, unter welchen Bedingungen Bianca Witzschels Verhandlungen stattgefunden haben, bleibt mir nur eine Interpretation: Die Verurteilung von Bianca Witzschel stand vom ersten Verhandlungstag an fest und wurde mit jedem weiteren Verhandlungstag öffentlich zelebriert. Ja, Richter, die sich zu so etwas hinreißen lassen, sind furchtbare Juristen.

Ich habe meinen vorstehenden Überlegungen ein eher restriktives Verständnis des „furchtbaren Juristen“ zugrunde gelegt. Prof. Dr. Michael Stolleis griff bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag von Rheinland-Pfalz (Plenarprotokoll 17/50 vom 27.1.2018) das Werk von Ingo Müller auf und charakterisierte den „furchtbaren Juristen“ wie folgt:

„‚Furchtbare Juristen‘ sind nicht in erster Linie die kleinen und großen Freislers, sondern die gesichtslosen Schatten, die Sekretäre der Macht, die alles zu begründen vermögen. Es sind die Juristen, die das reibungslose Funktionieren der Maschinerie garantieren.“

Und an späterer Stelle:
(weiter 👇 Teil 5)
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