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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 5 (Fortsetzung von 👆 Teil 4)
„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“
Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.
Rechtsstaatliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
YouTube #MdFF26 - Talk: Verfolgte Mutärzte berichten Rückschau Corona-Pandemie - Erfahrungen der Ärzteschaft in Deutschland
"Die Maskenpflicht war verfassungswidrig und hätte NICHT in Kraft gesetzt werden dürfen. Ärzte, die Atteste ausgestellt haben, sind Bürgern zu Hilfe gekommen, die sich einer verfassungswidrigen… Teil 5 (Fortsetzung von 👆 Teil 4)
„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“
Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.
Rechtsstaatliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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