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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

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@martinschwab

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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 5 (Fortsetzung von 👆 Teil 4)

„Herrscht politische Unfreiheit, dann sind Juristen ‚furchtbar‘, weil sie die geborenen Exekutoren des Unrechts sind. Geübt in der Formulierung von Normen, gießen sie das Unrecht in die Sprache kalter Funktionalität. Das Unrecht trägt nun die Charaktermaske der Objektivität.“

Legte man dieses Verständnis zugrunde, stünden sämtliche Richter, die die Corona-Regeln exekutierten, ohne sie zu hinterfragen, in der Gefahr, das Attribut „furchtbar“ angeheftet zu bekommen. Denn die Corona-Regeln fußten auf der menschenverachtenden Prämisse, dass der Mensch, schon indem er existiere und ausatme, eine Gefahrenquelle sei. Die gesamte Corona-Politik war ein Angriff auf die Menschenwürde. Und politische Freiheit herrschte auch nicht wirklich in einem Land, in dem Kritiker der Maßnahmen von regierungshörigen „Journalisten“ medial an den Pranger gestellt wurden und Polizisten in einigen Fällen so schlimm auf Corona-Demonstranten einprügelten, dass sich sogar der UN-Sonderbeauftragte für Folter einschaltete. Ich bin mit gleichwohl dem Verdikt „furchtbar“ deutlich zurückhaltender, weil ich den Richtern – die ja dem gleichen Medienumfeld ausgesetzt waren wie alle anderen – zugestehe, dass sie möglicherweise selbst panische Angst vor diesem Virus hatten. Denn auch das lehrt die Erfahrung: Zahlreiche Richter und Staatsanwälte haben die Horror-Meldungen von Tagesschau & Co schlicht geglaubt – und tun es vielfach heute noch.

Rechtsstaatliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
YouTube #MdFF26 - Talk: Verfolgte Mutärzte berichten Rückschau Corona-Pandemie - Erfahrungen der Ärzteschaft in Deutschland "Die Maskenpflicht war verfassungswidrig und hätte NICHT in Kraft gesetzt werden dürfen. Ärzte, die Atteste ausgestellt haben, sind Bürgern zu Hilfe gekommen, die sich einer verfassungswidrigen…
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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 4 (Fortsetzung von 👆 Teil 3)

(10) ein Amtsrichter, der eine Angeklagte in erster Instanz wegen der angeblichen Herstellung dreier gefälschter negativer Corona-Testzertifikate verurteilte, dabei im Strafmaß noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausging und der Angeklagten bei der Urteilsverkündung vorwarf: „Wegen Leuten wie Ihnen waren wir jahrelang gefährdet und monatelang eingesperrt!“ So die glaubhafte Darstellung einer Mandantin. Jene Mandantin hatte ich in erster Instanz noch nicht vertreten (ich war also bei der vorstehenden Urteilsverkündung selbst nicht dabei), vereidigte sie dann aber in der Berufungsinstanz. Dort trafen wir dann zum Glück auf einen sehr vernünftigen Vorsitzenden Richter der Berufungskammer und konnten das Verfahren einem deutlich günstigeren Ausgang zuführen.

(11) Rechtsgelehrte, die medial mit dem Brustton der Überzeugung verkündeten, Ungeimpfte dürften nicht mehr vor die Haustür treten, im Falle einer COVID-19-Erkrankung keinen Krankenversicherungsschutz mehr genießen, müssten sich bei einer Triage hinten anstellen und seien im Falle einer allgemeinen Impfpflicht mit Polizeizwang zur Spritze zu führen. Staatsrechtslehrer, die solche Botschaften verkünden, haben den liberalen Ansatz des Grundgesetzes schlicht nicht verstanden. Und sie sind die Primärtugend eines jeden Juristen, nämlich auch die andere Seite zu hören (hier: die Sorgen jener, die den Injektionen nicht trauten), zur Gänze schuldig geblieben.

(12) jene Richter und Staatsanwälte, die sich an der Verfolgung und Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar beteiligt haben (LG Erfurt v. 23.8.2023 – 2 KLs 542 Js 11498/21; BGH v. 20.11.2024 – 2 StR 54/24). Christian Dettmar hatte in seinem Beschluss vom 8.4.2021 – 9 D 148/21 die Wahrheit ausgesprochen – nämlich dass die Masken- und Testpflicht an den Schulen das Kindeswohl gefährdet. Inhaltlich hatte die Strafjustiz seiner gut begründeten Entscheidung nichts entgegenzusetzen. Also erfand sie angebliche Verfahrensfehler.

(13) jene Richter am Bundesverwaltungsgericht, die mit Beschluss vom 7.7.2022 – 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 die Wehrbeschwerden zweier Bundeswehrsoldaten gegen die Aufnahme der COVID-Injektionen in das Basisimpfschema der Bundeswehr zurückwiesen und dabei das Ergebnis der Beweisaufnahme in ihr Gegenteil verkehrten.

Ganz sicher ist die Deutungshöhe „furchtbarer Jurist“ bei jenen Richtern erreicht, die mit ihrer Art der Verfahrensführung den medial propagierten Hass auf Kritiker der Corona-Politik ungefiltert auf die jeweils angeklagten Ärzte projizierten. Wenn Ärzte, die niemandem etwas zuleide getan haben, in den Gerichtssaal geführt werden wie Schwerverbrecher, und wenn man bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Zinnober veranstaltet, als würde hier gegen eine bis an die Zähne bewaffnete Terrorzelle verhandelt, lässt sich das nicht anders erklären denn als Versuch, die angeklagten Ärzte schon vor der Urteilsverkündung öffentlich zu demütigen und vorzuführen. Wenn ich mir anhöre, unter welchen Bedingungen Bianca Witzschels Verhandlungen stattgefunden haben, bleibt mir nur eine Interpretation: Die Verurteilung von Bianca Witzschel stand vom ersten Verhandlungstag an fest und wurde mit jedem weiteren Verhandlungstag öffentlich zelebriert. Ja, Richter, die sich zu so etwas hinreißen lassen, sind furchtbare Juristen.

Ich habe meinen vorstehenden Überlegungen ein eher restriktives Verständnis des „furchtbaren Juristen“ zugrunde gelegt. Prof. Dr. Michael Stolleis griff bei einer Gedenkveranstaltung im Landtag von Rheinland-Pfalz (Plenarprotokoll 17/50 vom 27.1.2018) das Werk von Ingo Müller auf und charakterisierte den „furchtbaren Juristen“ wie folgt:

„‚Furchtbare Juristen‘ sind nicht in erster Linie die kleinen und großen Freislers, sondern die gesichtslosen Schatten, die Sekretäre der Macht, die alles zu begründen vermögen. Es sind die Juristen, die das reibungslose Funktionieren der Maschinerie garantieren.“

Und an späterer Stelle:
(weiter 👇 Teil 5)
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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)

(6) jene Verwaltungsrichter, die – ohne dass der Wortlaut der Corona-Verordnungen dazu gezwungen hätte – urteilten, ein Maskenattest müsse eine Diagnose enthalten (erstmals VG Würzburg v. 16.9.2020 – W 8 E 20.1301). Man stelle sich eine Frau vor, die deshalb keine Maske tragen kann, weil dies das Trauma einer früher erlebten Vergewaltigung wieder hervorholen würde. Soll eine solche Frau jedem Marktleiter und jedem Polizisten dieses schlimme Erlebnis allein durch das Vorzeigen des Maskenattestes offenbaren müssen? Im Prinzip haben jene Verwaltungsrichter versucht, den letzten Ausweg aus der Maskenpflicht zuzuschütten, den die Corona-Verordnungen zunächst noch eröffnet hatten – indem sie die Ergreifung dieses Auswegs an unzumutbare Bedingungen knüpften. Das hat mit Infektionsschutz nichts zu tun. Das ist das Einfordern von strammem, blindem Kadavergehorsam. Und das Argument, der Adressat des Attests müsse ja dessen Validität prüfen können, ist ein Scheinargument. Denn die Überprüfung eines Attests ist ihrerseits Ausübung der ärztlichen Heilkunde und erfordert daher eine Approbation – über die Marktleiter, Polizisten und Lehrkräfte nicht verfügen.

(7) jene Verwaltungsrichter, die es allen Ernstes für rechtens hielten, dass Kinder und Jugendliche an den Schulen stundenlang ohne Unterbrechung eine Maske tragen mussten (statt Vieler OVG Münster v. 9.3.2021 – 13 B 266/21.NE; v. 6.5.2021 – 13 B 619/21.NE). Ohne überhaupt zu fragen, welche körperlichen Auswirkungen es auf die Schüler hat, wenn sie stundenlang nicht frei atmen können. Ohne zu reflektieren, wie es sich pädagogisch auswirkt, wenn die Schüler die Mimik ihrer Mitschüler nicht mehr beobachten können. Ohne daran zu denken, wie die Seelen der Kinder gequält werden, wenn ihnen mittels schwarzer Pädagogik Tag für Tag eingetrichtert wird, sie seien allein durch ihr Dasein eine Gefahr für ihre Mitmenschen und insbesondere für ihre Großeltern. Ohne sich darum zu scheren, wie die Schüler mittels Maskenpflicht stramm auf Befehl und Gehorsam konditioniert werden – konträr zu den gesetzlich festgelegten Zwecken des Schulunterrichts.

(8) jene Richter am Bundesverfassungsgericht, die die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht für verfassungskonform erklärten mit der Begründung, wer die Injektion nicht wolle, müsse dann halt seinen Job hinschmeißen (Beschluss vom 27.4.2022 – 1 BvR 2649/21). Das BVerfG scherte sich nicht darum, dass die klinischen Studien über jene Injektionen zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht abgeschlossen waren, also ein Medikamenten-Experiment über der Menschheit ausgerollt wurde. Das BVerfG kümmerte es auch nicht, dass Fremdschutz – der tragende Grund für die Einführung der Impfnachweispflicht – niemals Gegenstand der klinischen Studien gewesen ist. Das BVerfG setzte sich außerdem darüber hinweg, dass jemand, der unter den Druck gesetzt wird „Spritze oder raus aus dem Job!“, ab diesem Moment überhaupt nicht mehr wirksam in eine Impfung einwilligen kann. Das Grundgesetz ist in kaum eine Corona-Entscheidung der deutschen Gerichte so respektlos mit Füßen getreten worden wie im Beschluss des BVerfG zur einrichtungsbezogenen COVID-Impfnachweispflicht.

(9) jene Verwaltungsrichter in Leipzig, die es im ersten Lockdown für rechtens erklärten, dass eine Klinik unter Ausübung ihres Hausrechts ein Kreißsaal-Verbot für werdende Väter verhängte – die daher ihren Partnerinnen während der Geburt ihrer jeweiligen gemeinsamen Kinder nicht beistehen konnten (Beschluss vom 09.04.2020 – 7 L 192/20). Das war nichts als menschliche Grausamkeit unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes.
(weiter 👆 Teil 4)
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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Es wird Aufgabe der rechtswissenschaftlichen Forschung sein, die Charakteristika jenes besonderen Unrechtsmoments zu präzisieren, welches das Attribut „furchtbar“ rechtfertigt. Ich versuche hier eine erste Annäherung. Bei den folgenden Akteuren wird man – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – über das Verdikt „furchtbarer Jurist“ nachdenken müssen (ich bin wohlgemerkt in den nachstehenden 13 Beispielsfällen noch nicht endgültig festgelegt):

(1) Richter, die sich einbildeten, sie wüssten besser als die angeklagten Ärzte, wie man die Masken- oder Impfunfähigkeit diagnostiziert, und deshalb jene Ärzte verurteilten, obwohl diese die Patienten nachweislich in deren Anwesenheit untersucht hatten. Die Art und Weise, wie kritische Ärzte dafür verfolgt wurden, dass sie der polit-medialen Lügenpropaganda ihr medizinisches Fachwissen und ihr persönliches Gewissen entgegensetzten, muss bei der juristischen Aufarbeitung der Corona-Zeit ganz oben stehen.

(2) ein Staatsanwalt, der ein Maskenattest für unrichtig hielt, welches der angeklagte Arzt für eine Patientin ausgestellt hatte, die sexuellen Missbrauch hatte erleben müssen: Jener Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer und – nachdem jener Arzt freigesprochen worden war – nachfolgend auch in der Revisionsbegründung vorgetragen, der Arzt hätte der Patienten keine Maskenuntauglichkeit attestieren, sondern eine Psychotherapie verordnen müssen (mit dem Ziel, dass sie irgendwann wieder eine Maske tragen kann?). Diesen Fall habe ich selbst vor Gericht erlebt.

(3) Richter, die in einem Strafverfahren wegen angeblich falscher Impfbescheinigungen Geständnisse verwerteten, die die Polizei bei den Patienten des angeklagten Arztes regelrecht erpresst hatte (das ist in einem Verfahren passiert, an dem ich selbst nicht mitgewirkt habe, über das mir aber während des laufenden Prozesses von der Verteidigung intensiv berichtet wurde).

(4) eine Richterin, die, nachdem die Verteidigung einen Befangenheitsantrag angekündigt hat, kurzerhand die mündliche Verhandlung schließt und den Verteidigern droht, sie mithilfe des Wachschutzes aus dem Gerichtssaal zu entfernen (auch das habe ich selbst erlebt). Verhandelt werden sollte die Anklage gegen eine einer Frau, die sich angeblich einen falschen Impfausweis hatte ausstellen lassen. Als die Verteidigung vortrug, was für ein Nebenwirkungsprofil die Chargen in jenem Impfausweis auf dem Portal „How Bad Is My Batch?“ aufweist, erklärte die Richterin, darauf lasse sie sich nicht ein. Die Stellung des Befangenheitsantrags torpedierte sie auf die beschriebene Weise.

(5) eine Oberstaatsanwältin in Bayern, die in einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache wegen angeblichen Verstoßes gegen die Maskenpflicht auf einer Corona-Demo deutlich machte, dass sie die Gesundheit des Einzelnen eiskalt auf dem Altar kollektiver Gesundheit zu opfern bereit ist. Der Betroffene (so nennt man den Angeklagten im Bußgeldverfahren) hatte das Attest erhalten, weil er eine Trichterbrust und dadurch bedingt ein erheblich reduziertes Lungenvolumen hat. In der erstinstanzlichen Verhandlung war er auch bereit gewesen, das nachzuweisen, doch interessierte sich das Gericht nicht dafür. Auf das Vorbringen der Rechtsbeschwerde, die Gesundheit des Betroffenen sei keinen Deut weniger wert als die Gesundheit jener, die er vielleicht mir irgendwas anstecke, erwiderte jene Oberstaatsanwältin, die Maskenpflicht diene der Eindämmung des Virus; demgegenüber hätten die Interessen des Betroffenen zurückzutreten (auch diesen Fall habe ich selbst erlebt). Im Klartext bedeutet dies: Soll der Betroffene doch unter der Maske verrecken, Hauptsache, er steckt niemanden an. Eine solche Argumentation bedeutet zivilisatorisch den Rückfall ins finsterste Mittelalter.
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MUTIGE ÄRZTE UND FURCHTBARE JURISTEN
Teil 1

Liebe Community,

1987 veröffentlichte Prof. Dr. Ingo Müller ein Buch mit dem Titel „Furchtbare Juristen“. Dieses Buch beschreibt die erschreckende Bereitschaft der Gerichte im Dritten Reich, die NS-Barbarei mit dem (scheinbaren) Mantel der Legalität zu umhüllen und den Hass der NS-Feindbild-Propaganda ungefiltert in ihr richterliches Wirken einfließen zu lassen.

An dieses Buch musste ich denken, als auf dem Magdeburger Friedensfestival vier Ärztinnen und ein Arzt, die dem staatlichen Maskenzwang und der staatlichen Impferpressung ihren medizinischen Sachverstand und ihr medizinisches Ethos entgegensetzten, die Geschichte ihrer – ich muss es leider so drastisch formulieren – juristischen Abschlachtung erzählten.
https://www.youtube.com/watch?v=VOVAeg4VHUo

Ich war Teilnehmer des Diskussionspodiums (sozusagen der Quoten-Jurist 😊), und obwohl ich einige der Schilderungen bereits vorher gekannt hatte, lief es mir während der Veranstaltung eiskalt den Rücken herunter. Wie um alles in der Welt konnten Richter und Staatsanwälte, die in ihrer Ausbildung im Geiste eines liberalen Rechtsstaats unterrichtet wurden, so ein grauenvolles Gesicht zeigen?

Nun muss man eines vorausschicken: Die Richter, die sich an der unerbittlichen Verfolgung kritischer Ärzte beteiligt haben (und bis heute beteiligen), spielen noch bei weitem nicht in der „Liga“ von Roland Freisler & Co – sie haben z.B. weder Todesurteile wegen Verstoßes gegen die Nürnberger Rassengesetze gefällt noch die Zwangssterilisation von Erbkranken angeordnet.

Aber man muss als Richter auch nicht erst solch bestialische Verbrechen begehen oder absegnen, um für das Attribut „furchtbarer Jurist“ in Betracht zu kommen. Richtig ist lediglich, dass allein das Versagen bei der Aufgabe, Gesetzgebung und Exekutive zu kontrollieren, für das besondere persönliche Verdikt „furchtbar“ noch nicht hinreicht: Nicht jeder Jurist, der in seinem Amt (und sei es offensichtlich) versagt hat, ist zugleich auch ein „furchtbarer“ Jurist. Versuchen wir also mit Blick auf die Bedingungen der Corona-Zeit eine Kategorisierung:

Nicht ausreichend für das Verdikt „furchtbar“ ist die juristische Fehlleistung, die sich – obschon sie schlimm genug ist – darin erschöpft, dass ein Jurist
(1) keine (auch noch so gut begründeten) Einwendungen gegen die Verlautbarungen des RKI zuließ und keinen Anstoß daran nahm, dass das RKI den Weisungen eines Ministeriums unterliegt, dessen Führung die Lockdown-, Masken- und Impfzwang-Agenda maßgeblich vorangetrieben hat;
(2) für fachliche Einwände gegen die Corona-Politik und/oder für die Vorstellung, es werde in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen die körperliche Unversehrtheit der Menschen angegriffen, nicht zugänglich war;
(3) die Vorstellung ausblendete, dass die Corona-Politik – was inzwischen liquide beweisbar ist, aber von denen, die es sehen wollten, auch schon sehr frühzeitig erkannt wurde – die von ihnen verhängten Freiheitsbeschränkungen auf vorsätzliche Falschbehauptungen gestützt war.
All dies begründet zwar massives individuelles Versagen, aber noch kein darüberhinausgehendes persönliches Verdikt.

„Furchtbar“ ist ein Jurist aber insbesondere dann, wenn er
(1) sich bei der Verhandlungsführung oder bei der Entscheidungsfindung von Feindbildern leiten lässt;
(2) den mit Rechtszwang ausgeführten Zugriff des Staates auf besonders elementare Freiheitsgewährleistungen über den Wortlaut der von ihm angewendeten Vorschriften noch verstärkt und sich damit zum selbständigen Akteur der Unterdrückung der Menschen erhebt;
(3) an besonders unmenschlichen Maßnahmen mitwirkt oder diese für rechtens erklärt und dabei einen eklatanten Mangel an Empathie offenbart;
(4) die gewaltsame Unterdrückung des Widerstandes gegen die Freiheitseinschränkungen anordnet oder für rechtens erklärt;
(5) oder sich über besonders elementare Rechtsgrundsätze hinwegsetzt und den durch die Maßnahmen Betroffenen existenzbedrohendes Unrecht oder menschenverachtende Demütigung zufügt.
(weiter 👇 Teil 2)
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NICHTS GELERNT, HERR DIREKTOR, SETZEN, SECHS!

Liebe Community,

In der gestrigen (12.10.2026) Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag befragte Frau Dr. Beate Pfeil einen Schulleiter, der offenbar auch in einem Lehrerverband tätig ist. Was dieser Schulleiter antwortete
https://www.youtube.com/watch?v=SjE0BwGW5-I
(Zeitstempel 1:11:50 bis 1:17:30), hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die Maßnahmen an den Schulen seien „einen Versuch wert“ gewesen, und die Schüler hätten „Verantwortung füreinander übernommen“, weil sie gemeldet hätten, wenn mit einem Mitschüler etwas nicht stimmt („Verantwortung übernehmen“ ist also das neue Wort für „denunzieren“? Oder was meint der Herr Direktor?).

Für den Herrn Direktor noch einmal zum Mitschreiben:

1. Niemals hätten Kinder und Jugendliche so in Angst und Schrecken vor einem Virus versetzt werden dürfen, das ihnen so gut wie nichts anhaben konnte.

2. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen eingetrichtert werden dürfen, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere.

3. Niemals hätte an Kinder und Jugendliche die epidemiologisch völlig haltlose Botschaft ausgesendet werden dürfen, sie seien Infektionstreiber.

4. Niemals hätte Kindern und Jugendlichen das Schreckbild vor Augen geführt werden dürfen, sie gefährdeten ihre Lehrer, ihre Eltern und ihre Großeltern, wenn sie sich nicht an die Maßnahmen hielten bzw. sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen ließen. Diese „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin war nichts Geringeres als schwarze Pädagogik. Lehrer, die Angst haben, sich bei ihren Schülern anzustecken, sollten schleunigst den Schuldienst quittieren und sich eine Arbeit ohne Kontakt mit Menschen suchen.

5. Niemals hätten Kinder und Jugendliche einer Maskenpflicht unterworfen werden dürfen, ohne vorher die Auswirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit zu überprüfen. Und ich kann es nicht oft genug wiederholen: OP-Masken sind Medizinprodukte zum Fremdschutz vor bakterieller (nicht viraler!) Ansteckung. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung zum Eigenschutz gegen Feinstaub. Die Alltagsmasken, die ursprünglich zu tragen waren, sind für keinerlei irgendwie geartete Schutzfunktion zertifiziert. Schon aus diesen Gründen bedeutete es einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der Menschen, das Tragen von Masken im Off-Label-Use für verpflichtend zu erklären. Besonders schlimm traf dieser Angriff die Kinder und Jugendlichen.

6. Niemals hätte die Testung symptomloser Schüler für verpflichtend erklärt werden dürfen (§ 25 Abs. 3 IfSG verpflichtet zur Duldung von Abstrich-Tests nur bei mindestens Ansteckungsverdächtigen, und dies auch nur, wenn die Tests durch Beauftragte des Gesundheitsamts durchgeführt werden). Niemals hätte an Schulen mit Testsystemen hantiert werden dürfen, bei denen gefährliche Laborchemikalien zum Einsatz kommen. Und wenn man schon Testnachweise verlangte, hätte wenigstens die DSGVO eingehalten werden müssen: Positiv getestete Schüler hätten davor geschützt werden müssen, dass die Mitschüler davon erfahren (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Schülern bzw. Eltern hätte eine den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung ausgehändigt werden müssen, und es hätte eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stattfinden müssen.

7. Niemals hätten Schüler, die von der Maskenpflicht befreit waren, im Klassenzimmer ans offene Fenster oder hinter eine Plexiglasscheibe platziert werden dürfen! Die damit verbundene Pranger-Wirkung erinnert an das finsterste Mittelalter. Und dabei hatten die betroffenen Schüler nichts verbrochen!

Nein, Herr Direktor, diese menschenverachtenden Verbrechen an den Schülern waren NICHT den Versuch wert! Es war ganz im Gegenteil völlig verantwortungslos, ein solches Maßnahmen-Experiment über den Schülern auszurollen. Die Corona-Maßnahmen an den Schulen waren ein Verbrechen an den Schülern!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
YouTube Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie Anhörung zum Thema „Bildungssystem und die junge Generation https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01/anhoerungen/1216862-1216862
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WIR HABEN GELD FÜR FAST ALLES…
… nur nicht für Menschen in Deutschland, die sich die Miete für ihre Wohnung nicht leisten können.

Der Plan, das Wohngeld zu kürzen (Bild oben),
https://www.zdfheute.de/politik/wohngeld-bundestag-merz-hubig-kuerzung-100.html
ist ein Schlag ins Gesicht für die Menschen in diesem Land angesichts der Unsummen, die sinnlos und ohne jede Mittelverwendungskontrolle für den Ukraine-Krieg verpulvert, die der Empörungsindustrie, pardon Zivilgesellschaft™ in den Rachen geworfen (siehe zu HateAid Bundestags-Drucksache 21/7888 vom 7.9.2026), und die in teils absurde „Entwicklungshilfe“-Projekte gesteckt werden. Die Vorgänger-Regierung hatte dafür satte 34 Milliarden Euro ausgegeben (Bild unten):
https://www.focus.de/finanzen/steuern/finanzhilfen-fuer-indien-peru-co-die-milliarden-liste-lesen-sie-in-welche-winkel-der-welt-steuergeld-fliesst_id_259654766.html

Zwar will die jetzige Bundesregierung auch hier kürzertreten. Aber es geht nicht, die eigene Bevölkerung zu vernachlässigen!
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DER STAAT ALS BÜTTEL DER PHARMANDUSTRIE

Liebe Community,

Ein Arzt, der der Coroma-Politik von Anfang an ablehnend gegenüberstand, berichtete mir von den folgenden Fällen und erlaubte mir, diese – ohne Nennung von Namen – öffentlich zu machen:

Fall 1:
Eine 32-jährige Mutter von 3 kleinen Kindern stellte sich in seiner Praxis vor. Sie hatte sich geweigert, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen, und war deshalb zu einem Bußgeld von 250 Euro verurteilt worden. Jene Mutter berichtete nun Folgendes (und zwar, wie besagter Arzt meinte, durchaus glaubhaft): Die Amtsrichterin sei nach dem Schluss der Hauptverhandlung auf sie zugekommen, habe sich entschuldigt und zu ihr gesagt: "Ich hätte Sie gerne freigesprochen. Aber wenn ich das gemacht hätte, wäre ich meinen Posten los!"

Fall 2:
Ein Arzt, der in einer deutschen Long-Covid-Ambulanz arbeitet, teilte jenem Arzt, der mir die hier geschilderten Fälle berichtet hat, in einem Telefongespräch mit: "Meiner Meinung nach sind 90% meiner Patienten Impfschäden und nicht Long Covid. Aber wenn ich das öffentlich sage, verliere ich meinen Posten!"

Es zeigt sich: Das juristische Abschlachten kritischer Ärzte und das Exempel, das an dem Mut-Richter Christian Dettmar statuiert wurde, haben ihre Einschüchterungswirkung nicht verfehlt. Damit das auch so bleibt, geht die Verfolgung kritischer Ärzte munter weiter. Dazu Der folgende

Fall 3:
Ein Vater von 2 Jungen (11 und 14 Jahre alt) hatte sich von einem hausärztlichen Kollegen (dessen Praxis nicht weit entfernt von der Praxis jenes Arztes ist, von dem ich die hier berichteten Fälle erfahren habe) ein Attest zur Befreiung von der Masernimpfung ausstellen lassen. Das war im Sommer 2025. Eine Woche später kamen 6 Polizisten in die Praxis, haben sie durchsucht und alle elektronischen Geräte mitgenommen.

Fazit:
Wir haben in der Corona-Zeit erleben müssen, dass der Staat keine Scheu trägt, seine Macht einzusetzen, um ohne Rücksicht auf Verluste der Impfstoffindustrie zu ihren Profiten zu verhelfen. Zu diesem Zweck schreckt der Staat nicht davor zurück, mittels Rechtszwang Zugriff auf den menschlichen Körper zu nehmen und jeden, der sich diesem Rechtszwang entzieht oder der anderen Menschen dabei hilft, sich diesem Rechtszwang zu entziehen, mit den Mitteln der staatlichen Justiz unerbittlich zu verfolgen.

Ich habe Anfang September an einem Diskussionspodium teilgenommen, An dem vier Ärztinnen und ein Arzt, die in der Corona-Zeit Opfer der deutschen Justiz geworden sind, ihre Schicksale eindrücklich geschildert haben. Dazu gibt es demnächst von mir einen eigenen Text.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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SONNENKÖNIGE IN DER CDU?

„Die CDU hat keinen Platz für Sonnenkönige“ titelte die taz am 28.9.2026 und reagierte mit dieser Schlagzeile und dem dann folgenden Artikel auf den Umstand, dass Jens Spahn sich aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zurückzog, nachdem bekannt geworden war, dass er sich mitten in der Sitzungswoche mal eben eine Woche Urlaub leistete:
https://taz.de/Rueckzug-von-Spahn/!6211810/

Der Autor nimmt den Rückzug von Jens Spahn zum Anlass, einen gewissen Optimismus zu verbreiten, was die Selbstreinigungskräfte innerhalb der CDU anbelangt: Bei der Leihmutter-Affäre hätten die Frauen in der CDU rebelliert, jetzt hätten die Haushaltspolitiker der CDU an Spahns Sonderurlaub Anstoß genommen, und Philipp Amthor schaffe sogar seinen Strandkorb im Kanzleramt wieder ab.

Ich halte den Optimismus des taz-Autors für verfrüht. Um es noch deutlicher zu sagen: Was ich in der jüngeren Zeit im Hause CDU wahrnehme, fühlt sich für mich nicht an wie bloßes individuelles menschliches Versagen (Spahn) oder bloße mediale Unerfahrenheit eines politischen Grünschnabels, der in die plumpsten Fallen tappt (Amthor). Ich habe vielmehr den Eindruck, die CDU inszeniert öffentlich ihre eigene vorsätzliche Selbstzerstörung.

Bei Jens Spahn erschöpfen sich die „Sanktionen“ für sein Fehlverhalten im Verlust von Sonderposten: Erst wurde er den Fraktionsvorsitz los, dann seinen Posten im Haushaltsausschuss. Aber er ist immer noch Bundestagsabgeordneter und scheint an die längst überfällige Niederlegung seines Mandats keinen Gedanken zu verschwenden.

Philipp Amthor präsentierte sich in „Inside CDU“ wie der designierte Thronfolger eines absolutistischen Fürsten. Der Strandkorb in seinem Büro war dabei nicht das Problem: Diesen hatte er selbst bezahlt. Das Problem ist, anders als n-tv am 29.9.2026 meint,
https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Nicht-Amthor-ist-das-Problem-sondern-das-Einknicken-vor-dem-Mob-id31360447.html
auch nicht der „Mob“ und der von diesem geäußerte „Sturm aus Unrat“, vor dem Philipp Amthor „eingeknickt“ sei. Nein, das wirkliche Problem liegt viel tiefer: Es bleibt der Eindruck von einem politischen Akteur, der im Leben noch nichts Nennenswertes geleistet hat, aber jetzt schon glaubt, sich über die Menschen in diesem Land stellen zu dürfen. Ich bin davon überzeugt, dass niemand sich um den Strandkorb im Kanzleramt scheren würde, wenn Philipp Amthor der Ruf eines glaubwürdigen und kompetenten Staatsmannes vorauseilen würde.

Die CDU-„Mitarbeiter-Disco“ aus eben dieser ZDF-Doku setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf: In der Zentrale einer regierungstragenden Partei wird tagsüber Party gefeiert, während draußen die Menschen trotz harter Arbeit mit ihrem Gehalt nicht mehr über die Runden kommen und ihnen dann noch dreist verkündet wird, was ihnen in Zukunft alles noch gestrichen und weggenommen wird.

Die Botschaft an das Volk lautet: Liebe Wählerin, lieber Wähler, wir haben keine Lust, Eure Sorgen zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn die Probleme in diesem Land zu lösen. Erreicht wird damit,
- dass die CDU in der Gunst der Bevölkerung dramatisch abrutscht, was sich an den jüngsten Wahlergebnissen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern deutlich gezeigt hat,
- dass dadurch auf breiter Fläche der Weg für eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken frei wird.

Es kann kaum verwundern, dass Philipp Amthor Zuspruch von Politikern der SPD und der Grünen bekommen hat, wie die FR am 30.9.2026 berichtet:
https://www.morgenpost.de/politik/article413297271/waehrend-sich-ricarda-lang-vor-amthor-stellt-findet-ein-cdu-kollege-scharfe-worte.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
SPD und Grüne sind die Profiteure dieses unwürdigen Theaters.

Will die CDU politisch überleben, muss sie in ihren Führungspositionen überzeugende Persönlichkeiten aufbieten, die sich glaubhaft und lösungsorientiert der Sorgen der Menschen diesem Land annehmen. Erst wenn sie das fertigbringt, fange ich an, an ihre Selbstreinigungskräfte zu glauben. Momentan bleibe ich skeptisch. Und das ist sehr zurückhaltend ausgedrückt.
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AUF DER SUCHE NACH VERSTECKTEN NAZI-SYMBOLEN
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)

Ich kann nicht verhehlen, dass die beiden hier besprochenen Meldungen bei mir ein massives Störgefühl ausgelöst haben. Rechtsextremismus wird mit einer übermotivierten Suche nach versteckten NS-Botschaften eher gefördert als zurückgedrängt – und zwar selbst in jenen Fällen, in denen der Verdacht, dass sich hinter einer Wort-, Buchstaben- oder Zahlenkombination oder hinter einer bestimmten Handlung eine solche Botschaft verbirgt, im Einzelfall begründet sein sollte. Gerade dann wäre Ignorieren die bessere Lösung – damit die NS-Botschaft eine verstreckte bleibt, vom Publikum nicht wahrgenommen wird und die dahinterstehende Ideologie keine weitere Verbreitung findet.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Heute Wirt bietet Eiernockerl am 20. April an: 2.640 € Strafe | Heute.at Ein Tullner Würstelstandler bot jahrelang am 20. April Eiernockerl an. Ein Schwurgericht verurteilte ihn wegen Wiederbetätigung.
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AUF DER SUCHE NACH VERSTECKTEN NAZI-SYMBOLEN
Teil 1

Liebe Community,

In Österreich fing sich ein Wirt eine Geldstrafe und zusätzlich sogar eine Haftstrafe auf Bewährung ein, weil er an einem 20. April – angeblich vier Jahre in Folge – Eiernockerl auf seine Speisekarte setzte. Eiernockerl sollen die Leibspeise von Adolf Hitler gewesen sein. Der Wirt habe sich daher der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gemacht.
https://www.heute.at/s/wirt-bietet-eiernockerl-am-20-april-an-2640-strafe-120256751

In den USA musste ein Rennpferd umbenannt werden, das von seinem Halter „Austrian Painter“ genannt worden war. Dieser Name verstoße gegen die Regeln des Zuchtverbandes, weil er darauf anspiele, dass Adolf Hitler gerne Maler geworden wäre.
https://www.bild.de/news/ausland/wegen-hitler-rennpferd-muss-umbenannt-werden-6ab60a67a8b3f6fdb1edaada

Nehmen wir einmal an, die Assoziation von Adolf Hitler wäre von dem österreichischen Wirt und dem US-Rennpferdbesitzer tatsächlich so gemeint gewesen (was von beiden bestritten wird). Dann frage ich mich gleichwohl, was im Fall aus Österreich die Justiz und im Fall aus den USA der Rennpferde-Zuchtverband erreichen:

Ich wage die Hypothese, dass die allermeisten Menschen die gedankliche Verbindung zwischen Eiernockerln bzw. einem „Austrian Painter“ mit Adolf Hitler NICHT geknüpft hätten. Sollte diese gedankliche Verbindung aber tatsächlich so gemeint gewesen sein, haben die österreichische Justiz und der US-Zuchtverband der öffentlichen Verbreitung von NS-Ideologie enormen Vorschub geleistet. Denn ohne die Intervention von Justiz bzw. Zuchtverband hätten beide Fälle niemals mediales Aufsehen erregt.

Wenn die Intervention der Justiz in Österreich und des US-amerikanischen Rennpferde-Zuchtverbandes zum Ziel gehabt haben soll, die Menschen für versteckte NS-Botschaften zu sensibilisieren, dürften beide hier besprochenen Aktionen weit über dieses Ziel hinausgeschossen sein und sich kontraproduktiv auswirken. Erinnern wir uns nur an Versuche des brandenburgischen Verfassungsschutzes, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf KFZ-Kennzeichen als versteckte NS-Symbole zu brandmarken:
https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Faltblatt_6_2026_Missbrauch_von_Kfz_Kennzeichen.pdf
Versuche, an jeder Ecke NS-Symbole und versteckte rechtsextreme Botschaften zu wittern, wird von den Menschen – gerade auch von den gutwilligen, die mit Rechtsextremismus nichts am Hut haben, und das sind die allermeisten Menschen in diesem Land – als hysterisch empfunden werden und das bange Gefühl erzeugen, man dürfe heute gar nichts mehr sagen, ohne dass irgendwer mit an den Haaren herbeigezogenen, willkürlich konstruierten Assoziationen eine NS-Botschaft hineinlese.

Wenn der Wirt in Österreich wirklich absichtlich am 20. April Hitlers Leibgericht serviert haben sollte, ist das jedenfalls eine Botschaft an Menschen mit tatsächlich rechtextremer Gesinnung: Bei diesem Wirt könne man sich treffen, das sei ein Gleichgesinnter. Dann hat man im schlimmsten Fall gerade durch die medienwirksame Bestrafung des Wirtes den Boden einer rechtsextremen Aktionszelle bereitet.

Sollten sich der Wirt in Österreich und der Rennpferdbesitzer in den USA aber bei ihren jeweiligen Handlungen überhaupt nichts Böses gedacht haben, ist ihnen schwerstes Unrecht widerfahren, weil sie – dann unberechtigt – mit einem schweren gesellschaftlichen Stigma belegt wurden. Je mehr Menschen als angeblich rechtsextrem stigmatisiert werden, obwohl sie dieses Gedankengut ablehnen, desto schwieriger wird es, wirkliche Rechtextreme von bloßen Framing-Opfern auseinanderzuhalten. Man drängt damit das NS-Gedankengut nicht etwa aus der Gesellschaft heraus, sondern holt es in die Gesellschaft zurück.
(weiter 👇 Teil 2))
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DIE HÄSSLICHE FRATZE DER ANTIFA

Liebe Community,


Eine große Menschenmenge gedachte bei einer Trauerwache jener, die durch Gewaltverbrechen ums Leben kamen. Die Täter waren leider oftmals deswegen einst zu uns gekommen, weil sie ihrerseits Schutz vor Gewalt und Verfolgung in ihren Heimatländern suchten.

Die Antifa hat nichts Besseres zu tun, als ihre Fotografen auf die Veranstaltung zu schicken, die einzelne Teilnehmer ablichten, die Fotos ins Netz stellen und die Trauerwache als "rassistisch" brandmarken.

Das Handeln der Antifa-Fotografen ist nicht nur eine geschmacklose Verhöhnung der Opfer, sondern strafbar (Verletzung des Rechts am eigenen Bild, §§ 22, 33 KUG; Feindesliste, § 126a StGB).

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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O´SPRITZT IS´!

Liebe Community,

Die Strategie, am Rande von Vergnügungsveranstaltungen Impfungen anzubieten (diesmal gegen Grippe und COVID-19), wird derzeit wiederbelebt.
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/oktoberfest/premiere-auf-dem-oktoberfest-muenchen-impft-erstmals-direkt-auf-der-wiesn-94500696.html

In dem Artikel heißt es u.a., SARS-CoV-2 zirkuliere, anders als Influenza, ganzjährig. Die Sentinel-Ergebnisse des RKI aus 2020 (kein SARS-CoV-2 zwischen KW 16 und 38/2020) besagen indes das Gegenteil. Für die Jahre danach sind die Sentinel-Ergebnisse durch die C-Injektionen verzerrt.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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NÄCHSTES WAHLZIEL DER CDU IN MECKLENBURG-VORPOMMERN: UNTER DIE 1%-MARKE RUTSCHEN!

Der neue CDU-Landesvorsitzende wird es richten. Er bringt alle Voraussetzungen mit, um auch die letzten CDU-Wähler zu vergraulen.

Ein Landtagswahlergebnis unterhalb von 1% bedeutet, dass die Partei, die es erzielt, keinen Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung hat. Die CDU ist jetzt auf dem besten Weg dorthin.
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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: SKANDALISIERUNG WIDER BESSERES WISSEN Liebe Community, Die NZZ berichtete am 18.9.2026, dass gegen Granit Xhaka, den Kapitän der Schweizer Fußballnationalmannschaft, wegen eines gefälschten COVID-Impfpasses ermittelt werde. Die Angelegenheit…
Update: Granit Xhaka hat zugegeben, dass seine COVID-Impfbescheinigung unrichtig ist:
https://www.bild.de/sport/fussball/int-fussball-schweiz-kapitaen-granit-xhaka-gibt-impfbetrug-zu-moechte-mich-persoenlich-aeussern-6ab0f32e0b0dd38676db9b54
Der Kotau, den er jetzt vor der Öffentlichkeit macht, gefällt mir freilich nicht. Er hatte für sein Verhalten gute Gründe und könnte diese heute unter Hinweis auf die Fakten selbstbewusst ins Feld führen.
bild.de Int. Fußball: Schweiz-Kapitän Granit Xhaka gibt Impfbetrug zu – „Möchte mich persönlich äußern“ Granit Xhaka (33), Ex-Bundesliga-Star und Kapitän der Schweizer Nationalmannschaft, hat zugegeben, ein gefälschtes Corona-Impfzertifikat erworben zu haben.
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JULIAN NAGELSMANN ZUR LANDTAGSWAHL IN MECKLENBURG-VORPOMMERN
(Vorsicht Satire!)

„Auch wenn das Ausscheiden aus dem Landtag schmerzt: Was für ein Wahlkampf, @CDU! Mit eurem Einfühlungsvermögen für die Probleme dieses Landes habt Ihr das Volk begeistert. Alle sind stolz auf euch.“
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NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: SKANDALISIERUNG WIDER BESSERES WISSEN

Liebe Community,

Die NZZ berichtete am 18.9.2026, dass gegen Granit Xhaka, den Kapitän der Schweizer Fußballnationalmannschaft, wegen eines gefälschten COVID-Impfpasses ermittelt werde. Die Angelegenheit tauge zum Skandal:
https://www.nzz.ch/sport/fussball/hat-sich-granit-xhaka-der-captain-des-fussball-nationalteams-ein-gefaelschtes-covid-zertifikat-besorgt-ld.10024543

Am 24.2.2023 hatte die NZZ berichtet, dass gerade Hochleistungssportler besonders von den Nebenwirkungen der COVID-Injektionen betroffen seien. Dafür, so heißt es in dem Bericht, gebe es sogar eine medizinische Erklärung:
https://www.nzz.ch/gesellschaft/covid-impfung-viele-sportler-litten-lange-an-nebenwirkungen-ld.1815391

Angenommen, Granit Xhaka hätte sich tatsächlich vorsätzlich eine Fake-Impfung abgeholt: Warum kommt niemand auf die Idee, dass er vielleicht nur einen Ausweg aus der allgegenwärtigen Impferpressung gesucht hat? Warum thematisiert die NZZ nicht, dass die Injektionen nie klinisch auf Übertragungsschutz getestet wurden und es für 2G-Regeln und Impfpflichten daher von vornherein niemals eine medizinische Grundlage gab? Warum geht die NZZ nicht darauf ein, dass die Spritzen zunächst nur bedingt zugelassen waren, also fast zwei Jahre lang verabreicht wurden, obwohl die klinischen Studien noch voll im Gange waren? Warum teilt die NZZ dem Leser nicht mit, dass die unbedingte Zulassung der COVID-Injektionen im Oktober 2022 nur durch einen Taschenspielertrick möglich wurde? Erinnern wir uns: Die Hersteller hatten die Placebo-Gruppe unter ihren Probanden aufgelöst, die Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit der Spritzen konnten ab sofort keine aussagekräftigen Ergebnisse mehr liefern, und die European Medicines Agency als Zulassungsbehörde erließ den Herstellern einfach die klinischen Studien, statt wie geboten die bedingte Zulassung zu widerrufen und die endgültige zu verweigern.

Sollte sich also der Verdacht gegen Granit Xhaka erhärten, dokumentiert dies nicht mehr als dessen Weigerung, sich an einem medizinethisch völlig unvertretbaren und – gerade für ihn als Hochleistungssportler – hochriskanten Impfexperiment zu beteiligen. Der eigentliche Skandal wäre nicht die Fake-Impfung von Granit Xhaka. Der eigentliche Skandal ist vielmehr, dass die Justiz heute, da alle Fakten auf dem Tisch liegen, immer noch unablässig Aussteller und Empfänger unrichtiger Impfzertifikate verfolgt – obwohl die massiven Repressionen gegen „Impfverweigerer“ nichts Geringeres waren als ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der gesamten Bevölkerung. Rechtswidrig war der Angriff auch dann, wenn er in Gesetzes- oder Verordnungsform gegossen war. Denn es verletzt die Menschenwürde, das Individuum durch massiven Druck zur Teilnahme an einem Medikamenten-Experiment zu zwingen und ihm noch nicht einmal mitzuteilen, dass es sich um ein Experiment handelt.

Und ebenso ist es ein Skandal, dass die NZZ im Artikel vom 18.9.2026 mit dem Finger auf Granit Xhaka zeigt, obwohl sie in ihrem Bericht vom 24.2.2023 selbst handfeste Gründe aufgezeigt hatte, warum gerade Profi-Sportler gut beraten waren, sich den Corona-Spritzen zu entziehen. Ebenso gut beraten waren sie, dies im Verborgenen zu tun. Denn wer als Profi-Sportler seine Bedenken öffentlich kundtat, riskierte, medial abgeschlachtet und auch beruflich mit Sanktionen (z.B. Gehaltskürzung, Turnierausschluss) belegt zu werden. Joshua Kimmich und Novak Djokovic können ein Lied davon singen.

Wir brauchen endlich eine Aufarbeitung der Corona-Lügen, die diesen Namen verdient. Damit auch bei Gerichten und Staatsanwälten dieser Wahnsinn endlich aufhört.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Neue Zürcher Zeitung Hat sich Granit Xhaka ein gefälschtes Covid-Zertifikat besorgt?
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Post #1039 11.5K
ZAHLEN OHNE KONTEXT

Liebe Community,

Die Tagesschau beklagte sich am 18.1.2022 darüber, dass Kritiker der C-Impfkampagne Zahlen zu C-Impfschäden ohne Kontext, nämlich nur als absolute Zahlen ohne Relation zum Nutzen der Injektionen präsentierten und damit Angst vor den C-Spritzen schürten:
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/impfschaeden-angstmache-101.html

Wir haben es hier mit einer klassischen Projektion zu tun. Denn die Treiber der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda lieferten ihrerseits Zahlen ohne Kontext, nämlich Inzidenzwerte. Diese wurden

(1) ihrerseits als absolute Zahlen ohne Relation zur Anzahl der durchgeführten Tests präsentiert,
(2) aus der Gleichsetzung eines positiven PCR-Testergebnisses mit einer Infektion abgeleitet, obwohl eine Infektion gemäß § 2 Nr. 2 IfSG die Vermehrungsfähigkeit des Erregers voraussetzt und eben diese Vermehrungsfähigkeit durch das Testergebnis allein nicht bewiesen wird (siehe Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 39/2020, S. 3-11, dort S. 5 rechte Spalte unten)
(3) ohne Rücksicht darauf, dass PCR-Test als Diagnostikum nicht ausreichend validiert waren, verlautbart und zur Grundlage von Grundrechtseinschränkungen erhoben. Dass die PCR-Tests nicht ausreichend validiert waren, ergibt sich mit aller Deutlichkeit aus den nun bekanntgewordenen BfArM-Akten.
https://drbine.substack.com/p/der-pcr-test-betrug-wie-behordliche

Dr. Wolfgang Wodarg hatte schon ganz am Anfang der Corona-Krise vor der fehlenden Validierung der PCR-Tests gewarnt und war dafür von einer wildgewordenen Horde furchtbarer Journalisten medial regelrecht abgeschlachtet worden. Wegen der Einzelheiten verweise ich noch einmal auf meine im Oktober 2020 veröffentlichte Dokumentation:
https://clubderklarenworte.de/wp-content/uploads/2020/10/Prof.-Schwab-zu-Wodarg.pdf

Demgegenüber blieb die These von Christian Drosten im WELT-Interview vom 17.4.2021,


https://www.welt.de/politik/deutschland/article230461507/Chefvirologe-Drosten-Die-PCR-Tests-fuer-Sars-CoV-2-sind-von-Anfang-an-besser-validiert.html
PCR-Tests auf SARS-CoV-2 seien ausreichend validiert, medial unwidersprochen.

In den herkömmlichen Medien begegnet uns immer dasselbe Muster: Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Die COVID-Propaganda-Treiber sehen den Dorn im Auge ihrer Kritiker, aber nicht den Balken in ihrem eigenen Auge. Und die BfArM-Akten sind ein weiterer Dolchstoß in das Herz der Pandemie-Erzählung.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Substack Der PCR-Test Betrug: Wie behördliche Bedenken von der Politik ignoriert wurden, um Bürgerrechte einzuschränken Eine Dokumentation stürmischer Studien, methodischer Mängel, behördlicher Datenlücken und katastrophaler Kategoriefehler
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