SPD-Justizministerin Hubig schleift Rechtsstaat und Demokratie: Aberkennung des passiven Wahlrechts als neue Normalität
Das taumelnde Parteienkartell verletzt Grundrechte inzwischen immer ungenierter. Nicht nur, dass AfD-Kandidaten unter für jeden offensichtlich herbeikonstruierten Vorwänden um ihr passives Wahlrecht betrogen werden, das Bundeskabinett, das sich auf so gut wie gar nichts einigen kann, hat nun einen Gesetzentwurf von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig abgenickt, der den Entzug des passiven Wahlrechts für bis zu fünf Jahre vorsieht, wenn jemand wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Diese Ungeheuerlichkeit wurde in Hubigs Gesetz zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ eingeschmuggelt. Offiziell geht es dabei um den Schutz von Berufsgruppen wie Zugbegleiter, Busfahrer, Pflegekräfte, Ärzte, Apotheker, Rettungssanitäter, Polizisten und Feuerwehrleute. Wer diese angreift, soll künftig mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft werden. „Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, sagte Hubig dazu. Mit dem Gesetz soll auf die Verrohung des gesellschaftlichen Klimas reagiert werden, die die Regierung festgestellt hat.
Als Unterpunkt wurde jedoch der passive Wahlrechtsentzug eingefügt, offenkundig, um an der öffentlichen Aufmerksamkeit vorbei eine weitere Beschneidung von Grundrechten vorzunehmen. Mit dem eigentlichen Zweck des Gesetzes hat dies nicht das Geringste zu tun. Hier offenbart sich nur wieder die völlige Skrupellosigkeit dieser Politkaste, denn auch dieser Vorstoß richtet sich natürlich wieder in allererster Linie gegen die AfD.
Zunächst einmal ist die Verrohung des gesellschaftlichen Klimas vor allem auf die Massenmigration zurückzuführen. Denn die Berufsgruppen, die Hubig angeblich besser schützen will, werden vor allem von Migranten attackiert, sei es in Zügen, weil sie keine Fahrkarte haben oder in Krankenhäusern und bei Ärzten, weil sie eine bevorzugte Behandlung für sich oder Angehörige ihrer Sippschaft erzwingen wollen. Es sind ganz sicher keine AfD-Politiker- oder Wähler, die auf diese Menschen einschlagen, einstechen oder sie auf das Übelste beleidigen.
Zudem wurde der Volksverhetzungsparagraph in den sechziger Jahren geschaffen, um Holocaust-Leugnung zu bestrafen. Seit Jahren wird er jedoch als Vehikel missbraucht, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Wer die Massenmigration kritisiert, läuft Gefahr, wegen Volksverhetzung belangt zu werden, weil man angeblich zum Hass gegen ganze Volksgruppen aufgerufen hat, sei die Kritik auch noch so sachlich und statistisch unterlegt. Natürlich steckt auch hier wieder die unsägliche ultralinke Kampagnenorganisation „Campact“ mit hinter diesem Gesetz, das sie schon seit Jahren dafür trommelt, jedem, der wegen Volksverhetzung verurteilt wurde das passive Wahlrecht zu entziehen.
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