Einen Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit einfach ablehnen? Das kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ohne Folgen bleibt es nur, wenn du einen wichtigen Grund hast.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dir die Stelle nicht zumutbar ist. Dazu zählen zum Beispiel gesundheitliche Gründe, die gegen die Tätigkeit sprechen, oder Pflichten wie die Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, die sich nicht mit der Stelle vereinbaren lassen. Auch ein Verstoß gegen gesetzliche oder tarifliche Regeln kann ein Grund sein.
Wichtig: Begründe deine Ablehnung schriftlich und konkret. Lege, wenn möglich, Belege vor, etwa ein ärztliches Attest. Im Zweifel sprich vorher mit deiner Vermittlungsfachkraft. Ob dein Grund anerkannt wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall.
#arbeitslos #arbeitslosengeld #sperrzeit #karriere
Abonnieren | Karriere 🇩🇪 Jobsuche
