Du arbeitest seit Jahren in einem Beruf, hast aber nie eine Ausbildung abgeschlossen? Dann kann die Externenprüfung für dich der Weg zum anerkannten Abschluss sein.
Dabei legst du die gleiche Abschlussprüfung ab wie Auszubildende, ohne vorher die Ausbildung gemacht zu haben. Voraussetzung ist in der Regel, dass du ausreichend Berufserfahrung im jeweiligen Beruf nachweisen kannst. Wie viel genau, hängt vom Beruf ab.
Zuständig für die Zulassung ist meist die Kammer, zum Beispiel die IHK oder die Handwerkskammer. Frag dort nach den Voraussetzungen und welche Nachweise sie sehen wollen, etwa Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge.
Der Abschluss ist derselbe wie nach einer regulären Ausbildung. Das kann bei Gehalt und Jobwechsel helfen.
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