Das Nürnberger Gericht als „Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten“
Der amerikanische Hauptankläger Robert Jackson der Nürnberger Prozesse sagte:
„Deutschland hat sich bedingungslos ergeben, aber bisher ist kein Friedensvertrag unterzeichnet oder abgeschlossen worden. Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar. Als ein Internationaler Gerichtshof ist er nicht durch die verfassungsmäßigen und materiellen Verfeinerungen unserer jeweiligen juristischen oder verfassungsmäßigen Systeme gebunden, noch werden seine Entscheidungen Präzedenzfälle in das innere System der Zivilgerichtsbarkeit irgendeines Landes einführen. Als Internationaler Militärgerichtshof steht er über den örtlichen und vorübergehenden Faktoren und sucht seine Leitsätze nicht nur im Völkerrecht, sondern auch in den grundsätzlichen Prinzipien der Rechtswissenschaft, die die Voraussetzungen der Zivilisation sind und schon lange in die Gesetzbücher aller Nationen eingegliedert waren.“
Quelle: Verhandlungsprotokoll des Militärgerichtshof Nürnberg, Einhundertsiebenundachtzigster Tag, Freitag, 26. Juli 1946
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