🧾 Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028
Weniger Papier, mehr Digitalisierung: Für den Handel kommen neue technische Vorgaben und mögliche Zusatzkosten.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Kassenbons ab 2028 grundsätzlich digital ausgegeben werden sollen – etwa per E-Mail oder QR-Code. Verbraucher sollen den digitalen Bon nicht annehmen müssen.
🏪 Gleichzeitig sind elektronische Kassensysteme für größere Betriebe vorgesehen. Ausnahmen soll es unter anderem für kleine Umsätze und bestimmte Sonderfälle geben.
💻 Das Finanzministerium verspricht weniger Bürokratie, weniger Papier und weniger Steuerbetrug. Der Einzelhandel warnt dagegen vor zusätzlichen Kosten und technischem Aufwand.
Kritiker sehen darin weniger eine Entlastung als eine Verlagerung der Bürokratie: Unternehmen müssten neue Systeme, Schnittstellen und technische Vorgaben umsetzen. Besonders kleinere Betriebe könnten dadurch stärker belastet werden.
⚠️ Der Beitrag stellt zudem die Frage, ob der Kampf gegen Steuerbetrug tatsächlich gezielte Kontrollen erfordert – oder ob dafür zunehmend die Infrastruktur des gesamten Handels digital erfasst werden soll.
Info-Quelle
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