https://youtu.be/dT--sWwjV80
Stützte der Staat weitreichende Maßnahmen auf eine Test-Datenbasis, deren methodische Qualität die zuständigen Behörden intern selbst anzweifelten?
In diesem Erklärvideo stellen wir das wissenschaftliche Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer den freigegebenen Originalakten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) direkt gegenüber.
Das Ergebnis der Gegenüberstellung ist brisant:
Die zentrale methodische Kritik an der RT-qPCR-Zulassungspraxis wird in behördeninternen Vermerken und E-Mails von BfArM-Mitarbeitern in entscheidenden Punkten schriftlich bestätigt — ohne dass daraus erkennbare regulatorische Konsequenzen gezogen wurden.
• Kein internationaler Standard: Das BfArM hielt intern selbst fest, dass zur Festlegung einer analytischen Mindestsensitivität kein internationaler Standard existierte
• Ct-Werte nicht vergleichbar: Die Behörde bestätigte, dass Ct-Werte zwischen unterschiedlichen PCR-Verfahren nur mit Einschränkungen vergleichbar sind
• Eingeständnis bei Point-of-Care-PCR: Eine BfArM-Mitarbeiterin räumte intern wörtlich ein: „Wir haben keine belastbaren Daten zur Qualität der POC-PCR“
• Verfassungsrechtliche Tragweite: Warum die spätere Aktenöffnung zeigt, dass Gerichtsentscheidungen wie die des BVerfG im Jahr 2021 auf einer verkürzten Tatsachengrundlage erfolgten.
Ausführliche Quellen und Originaldaten:
https://tinyurl.com/3dz7435x
https://t.me/DrBines_verbales_Vitriol/22114
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Forwarded from Verbales Vitriol (Dr. Sabine Stebel)
YouTube Faktencheck des Kämmerer-Gutachtens mit den BfArM Akten als Vergleichsgröße Stützte der Staat weitreichende Maßnahmen auf eine Test-Datenbasis, deren methodische Qualität die zuständigen Behörden intern selbst anzweifelten? In diesem Erklärvideo stellen wir das wissenschaftliche Gutachten von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer den freigegebenen…