https://www.youtube.com/watch?v=XAmwJbFA4m0
Sie staatlichen Maßnahmen basierten auf einem Kategoriefehler:
Man hat ein hochpräzises Labor-Messverfahren für das Vorhandensein von Molekülen eins-zu-eins mit einer medizinischen Diagnose (Infektion/Erkrankung) gleichgesetzt und darauf das gesamte Grundrechtesystem des Landes gestützt.
Da der Gesetzgeber und die Behörden (wie das BfArM) diesen Unterschied durch die Gleichstellung im Infektionsschutzgesetz und in den Verordnungen verwischten, wurde eine wissenschaftliche Diskussion über die Aussagekraft von PCR-Massenuntersuchungen bei Symptomlosen regulatorisch über Monate hinweg systematisch blockiert.
Für PCR-Tests hat das BfArM Sonderzulassungen nach § 11 MPG erteilt, ohne dass in den freigegebenen Akten dokumentierte quantitative Sensitivitäts- oder Spezifitätsschwellen für die Bewertung erkennbar wären, und die einzige inhaltliche Referenz für Prüfanforderungen ist die MDCG 2021-21-Leitlinie vom August 2021, die für NAT-Assays methodische Prüfvorgaben (WHO-Standard, Probit-Analyse, mindestens 500 negative Referenzproben, mindestens 100 positive) formuliert, aber im Gegensatz zu Antigen- und Antikörpertests keine prozentualen Mindest-Sensitivitäts- oder Spezifitätswerte festlegt.
Das erklärt auch, warum die aktenkundige Falsch-positiv-Debatte fast ausschließlich Antigentests betrifft: Antigentests werden gegen die PCR gemessen; die PCR wird gegen den WHO-Standard gemessen. Der Zirkelschluss bricht dort, wo die klinische Frage, wie oft eine PCR unter Realbedingungen ein Signal ohne infektiöse Person liefert, regulatorisch nicht abgebildet ist.
Der chronologische und regulatorische „Blinde Fleck“ (16 Monate ohne harmonisierte Standards) ist das perfekte Argument für eine Klagebegründung. Juristisch lässt sich damit argumentieren, dass der Staat durch die pauschale Gleichstellung von ungeprüften Selbstzertifizierungen mit echten staatlichen Prüfungen seine Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Bürgern verletzt hat.
Dass großflächige Lockdowns und Grundrechtseinschränkungen in den ersten 16 Monaten der Pandemie maßgeblich auf Daten basierten, die durch regulatorisch unvollständig validierte PCR-Tests generiert wurden, berührt den Kern des Verfassungs- und Staatshaftungsrechts.
https://drbine.substack.com/p/bfarm-sonderzulassungen-fur-pcr-tests
Original Datenpaket für Juristen und Interessierte:
Zeitlich befristeter BfArM Datentransfer:
https://cloud.bfarm.de/s/xn2Dnz6TEyTjFap/authenticate/showshare
Passwort: aX2jk9X76q
Die Dateien sind dauerhaft bei Telegram hinterlegt.
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Forwarded from Verbales Vitriol (Dr. Sabine Stebel)
YouTube BfArM-Sonderzulassungen für PCR-Tests Sie staatlichen Maßnahmen basierten auf einem Kategoriefehler: Man hat ein hochpräzises Labor-Messverfahren für das Vorhandensein von Molekülen eins-zu-eins mit einer medizinischen Diagnose (Infektion/Erkrankung) gleichgesetzt und darauf das gesamte Grundrechtesystem…