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Neues Maulkorb-Gesetz: Rundfunkkommission plant anlasslose Massenüberwachung von digitalen Medien!

Mit dem geplanten neuen Digitale Medien-Staatsvertrag droht nach Ansicht von Kritikern die Einführung der anlasslosen Massenüberwachung von Medien im Netz. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Rundfunkkommission ist der nächste Schritt in den totalen Überwachungsstaat. Was haben die da wieder ausgeheckt?

Der Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV) soll den bestehenden Medienstaatsvertrag ergänzen und an die digitale Medienwelt und verschiedene europäische Regelungen anpassen. Besonders umstritten ist die geplante Regelung, wonach die Landesmedienanstalten technische Mittel einsetzen dürfen, um Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbild-Inhalte automatisiert (!) auf mögliche Rechtsverstöße abzugleichen. Betroffen sind auch KI-basierte Systeme.

Anders als bei einer klassischen, anlassbezogenen Kontrolle wird in einem automatisierten Verfahren das Netz durchstöbert. Es muss also nicht zwingend ein konkreter Hinweis auf einen bestimmten Rechtsverstoß oder einen bestimmten Beitrag vorliegen.

Podcasts, Videos, Bezahlschranke: Nichts ist mehr sicher!

Der Entwurf sieht vor, dass auch Inhalte erfasst werden können, die nicht frei zugänglich sind – etwa hinter einer Registrierung, einem Benutzerkonto, einer Altersverifikation oder einer Bezahlschranke. Damit entsteht technisch die Möglichkeit einer systematischen Durchforstung großer Mengen publizistischer Inhalte. Genau hierin sehen Kritiker die Gefahr einer anlasslosen Massenüberwachung von Medienangeboten. Plattformen sollen hierfür technische Schnittstellen bereitstellen.

Erfasst werden sollen grundsätzlich alle Rundfunk- und Telemedien, also insbesondere digitale publizistische Angebote. Die automatisierte Prüfung, vorgeblich auch zum Jugendschutz, kann sich auf unterschiedliche Inhaltsarten erstrecken und sowohl Texte und Bilder wie auch Audiobeiträge und Videos umfassen.

Bereits nach dem bisherigen Medienstaatsvertrag (MStV) fallen etwa Podcasts unter die Medienregulierung, sofern sie journalistisch-redaktionell gestaltet und an die Allgemeinheit gerichtet sind. Der neue Digitale-Medien-Staatsvertrag weitet die Regulierung digitaler Angebote jedoch erheblich aus und formuliert konkrete, verschärfte Vorgaben für Podcast-Produzenten und deren Verbreitungsplattformen.
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