Ausländer entscheiden über Aufenthaltsrecht
In deutschen Ausländerbehörden arbeiten teilweise in beachtlichem Umfang Mitarbeiter ohne deutschen Pass – und entscheiden dort mit über das Bleiberecht anderer Ausländer. Eine Recherche von Apollo News zeigt: In manchen Großstädten liegt der Anteil bei bis zu 20 Prozent. Einschränkungen der Entscheidungsbefugnisse gibt es häufig nicht.
Besonders auffällig ist Hamburg: Im Migrationsamt, das auch für Einbürgerungen zuständig ist, sind von 423 Beschäftigten 24 Drittstaatsangehörige tätig, darunter 14 mit lediglich befristetem Aufenthaltstitel. Alle Sachbearbeiter dürfen dort selbstständig entscheiden und zeichnen. Ähnliche Verhältnisse finden sich in München, Berlin und anderen Städten. Manche Behörden verweigerten genauere Auskünfte.
Die Praxis ist rechtlich nicht untersagt. Die Behörden betonen, allein die fachliche Qualifikation zähle. Dennoch wirft die Situation Fragen auf: Wer heute über Aufenthaltsrechte entscheidet, kann mit seiner Arbeit langfristig auch die Zusammensetzung der Bevölkerung und damit politische Mehrheiten beeinflussen.
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