⚖️ Medienberichten zufolge ist das in Russland gegen den Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Michael Martens, eingeleitete Strafverfahren wegen Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft der Staatsanwaltschaft zur Bestätigung der Anklageschrift übergeben worden. Anlass für die Einleitung des Verfahrens war seine Frage während der Pressekonferenz von Wladimir Selenskyj und Aleksandar Vucic in Belgrad am 8. August 2026, was die europäischen Länder tun könnten, um dabei zu „helfen, mehr Russen zu töten“.
Am 26. August 2026 erließ das Moskauer Basmanny-Bezirksgericht in Abwesenheit einen Haftbefehl gegen Michael Martens wegen des Vorwurfs der Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft gemäß Artikel 282 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Sollte seine Schuld nachgewiesen werden, drohen ihm bis zu sechs Jahre Haft in einer Strafkolonie.
@RusBotschaft
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