🎙 Aus der Rede des russischen Außenministers Sergej Lawrow bei der Botschafterkonferenz zum Thema „Die Ukraine-Krise: Juristische Aggression des Westens“ (15. September 2026)
💬 Seit 2014 hat die „juristische Aggression“ gegen Russland systematischen Charakter angenommen. Den Anfang bildete der Versuch, die historische Entscheidung der Bevölkerung der Krim, des Donbass und Noworossijas zu delegitimieren, die in voller Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts und dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker getroffen worden war. Das Kiewer Regime warf uns vor, angeblich den Terrorismus im Donbass zu finanzieren sowie die Krimtataren und Ukrainer auf der Krim rassistisch zu diskriminieren.
💬 Zwei Vorwürfe standen im Raum: „Terrorismus“ und „Rassendiskriminierung“. Mit diesem Verfahren befasste sich der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen seit 2017. Das Verfahren dauerte acht Jahre und umfasste Zehntausende Seiten an Unterlagen. Die Interessen der Ukraine wurden von hoch bezahlten amerikanischen und europäischen Anwälten vertreten. Trotz all dieser Bemühungen ist die Klage jedoch vollständig gescheitert – sowohl hinsichtlich des Terrorismusvorwurfs als auch in Bezug auf die vermeintliche Diskriminierung.
💬 Im Januar 2024 fällte der Internationale Gerichtshof sein endgültiges Urteil. Es wurde festgestellt, dass Russland keinen Terrorismus finanziert hat. Die Volksrepubliken Donezk und Lugansk sind keine terroristischen Organisationen. Eine Diskriminierung der Krimtataren und Ukrainer auf der Krim liegt nicht vor. Das Verbot der extremistischen Organisation „Medschlis“ ist rechtmäßig gewesen.
💬 Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung. Zumindest entzieht sie den zahlreichen Resolutionen und Berichten internationaler Strukturen, in denen Behauptungen über eine Diskriminierung auf der Krim wiederholt werden, ihre Grundlage.
💬 Der Internationale Gerichtshof lehnte es ab, den Volksrepubliken Donezk und Lugansk terroristischen Charakter zuzuschreiben. Damit verlieren auch die Versuche Kiews, den Krieg gegen die damals noch eigenen Bürger als „Antiterroroperation“ darzustellen, an Grundlage und Sinn. Nach dem Staatsstreich wurden die Menschen, die sich auf der Krim und im Donbass weigerten, die Ergebnisse dieses Staatsstreichs anzuerkennen, zu Terroristen erklärt. Doch der Gerichtshof beschloss, dass weder die Volksrepublik Donezk noch die Volksrepublik Lugansk terroristische Organisationen sind. Damit wurde faktisch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Bevölkerung des Donbass für die Unabhängigkeit und den anschließenden Beitritt zur Russischen Föderation bestätigt.
🔗 Quelle
@RusBotschaft
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