Beginnende Demenz bedeutet nicht automatisch, dass jemand keine Verträge mehr abschließen darf. Aber sobald die freie Willensbildung erkennbar eingeschränkt ist, können Verträge, Haustürgeschäfte oder sogar Vollmachten im Nachhinein angezweifelt werden.
Das trifft besonders Angehörige hart: Ein Vertrag, der in einem "klaren Moment" unterschrieben wurde, kann später juristisch strittig sein — mit viel Streit und Unsicherheit für alle Beteiligten.
Deshalb zählt Timing. Eine Vorsorgevollmacht sollte so früh wie möglich erstellt werden, solange die Geschäftsfähigkeit unstrittig ist. Wer wartet, riskiert, dass am Ende ein Gericht entscheidet, statt die Familie selbst.
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