Der Eigenanteil im Pflegeheim ist keine einzelne Zahl, sondern setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dazu gehören die Betreuungskosten für Pflege und Unterbringung, ein Ausbildungszuschlag für die Ausbildung von Pflegekräften sowie Investitionskosten, mit denen das Heim Gebäude und Ausstattung finanziert.
Genau deshalb unterscheidet sich der Eigenanteil so stark von Bundesland zu Bundesland — und sogar von Heim zu Heim. Wer die Abrechnung verstehen will, sollte sich diese drei Posten einzeln zeigen lassen, statt nur auf die Gesamtsumme zu schauen.
Bei Fragen zur eigenen Abrechnung hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI weiter.
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