Ein Sturz, ein Schlaganfall — und plötzlich kann ein Angehöriger keine Entscheidungen mehr treffen. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch für ihn handeln. Das überrascht viele Familien genau dann, wenn es am wenigsten passt.
In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Der Antrag kann formlos gestellt werden, das Gericht prüft den Bedarf und legt fest, für welche Bereiche die Betreuung gilt — etwa Gesundheit, Finanzen oder Wohnungsangelegenheiten. Nur für diese Bereiche darf der Betreuer entscheiden, alles andere bleibt beim Betroffenen.
Eine rechtliche Betreuung ersetzt keine Vorsorgevollmacht, sie greift nur, wenn keine vorliegt. Wer selbst vorsorgen will, sollte frühzeitig eine Vollmacht erstellen — solange das noch möglich ist.
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