45 Beitragsjahre für die abschlagsfreie Rente — das klingt nach einer klaren Grenze. Für pflegende Angehörige wird sie aber oft zur Stolperfalle: Zeiten der Pflege zählen nicht automatisch in vollem Umfang mit.
Wer über Jahre die Arbeitszeit reduziert oder ganz pausiert, um Angehörige zu pflegen, sollte frühzeitig prüfen, wie sich das auf das eigene Rentenkonto auswirkt. Ein Blick in die Rentenauskunft und ein Gespräch mit der Rentenversicherung schaffen Klarheit, welche Zeiten angerechnet werden und welche nicht.
Auch die Pflegekasse berät kostenlos zu Ansprüchen rund um die Pflegetätigkeit.
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