🔴CI 45170 – D&C Red No. 19 / Red 19
CI 45170 ist ein synthetischer, azofarbenähnlicher Farbstoff aus der Gruppe der Xanthen-Farbstoffe. Er gehört chemisch zu den Fluorescein-Derivaten und wird vorrangig in Kosmetika, seltener auch in Arzneimitteln verwendet. In Lebensmitteln ist er in der EU nicht zugelassen. Die kräftige Rotfärbung, die auch ins Pink- bis Violettfarbene changieren kann, wird insbesondere in dekorativer Kosmetik genutzt. Der Farbstoff steht jedoch aufgrund möglicher Abbauprodukte und phototoxischer Effekte unter toxikologischer Beobachtung.
Mögliche Bezeichnungen
✏️ CI 45170
✏️ D&C Red No. 19
✏️ Red 19
✏️ Acid Red 92
✏️ Xanthene Dye
✏️ 3',6'-Dihydroxy-2',4',5',7'-tetrabromofluoran
✏️ INCI: CI 45170
Chemische Struktur und Eigenschaften
➡️ Hauptstruktur: Tetrabromiertes Fluorescein-Derivat
➡️ Summenformel: C₂₀H₆Br₄O₅
➡️ Molare Masse: 697,87 g/mol
➡️ Struktur: Xanthengrundgerüst mit vier Bromatomen
➡️ Farbspektrum: Leuchtend rot bis pink (je nach pH und Matrix)
➡️ Löslichkeit: schwer wasserlöslich, löslich in Alkohol
➡️ Stabilität: Lichtempfindlich, pH-sensitiv, teilweise phototoxisch bei UV-Einwirkung
ADI-Wert bzw. Höchstgrenze:
Für CI 45170 wurde kein ADI-Wert festgelegt – Anwendung quantum satis in zugelassenen Kosmetika und Arzneimitteln. In Lebensmitteln verboten.
Zulassung und Verwendung
Zulassung für:
✅ Kosmetika (nur bestimmte Anwendungen erlaubt, z. B. Lippen- und Hautkosmetika)
✅ Arzneimittel (z. B. Tablettenüberzüge, Mundspüllösungen)
❌ Nicht für Lebensmittel (laut VO (EG) Nr. 1333/2008)
❌ Nicht für Augenkosmetika (lt. EU-Kosmetikverordnung Anhang IV: beschränkt)
Verwendung für:
💄 Lippenstifte, Rouge, Nagellack
💊 Arzneimittelüberzüge (selten)
🚫 Nicht für Augenkosmetika oder Schleimhautpräparate zulässig
Gesundheitliche Risiken und Toxizität
➡️ Allergiepotenzial & Sensibilisierung:
🔻 Kann bei empfindlichen Personen Kontaktallergien, Hautreizungen und Ekzeme auslösen
🔻 Kreuzreaktionen mit anderen Xanthenen möglich
🔻 In Kombination mit Licht (insbesondere UV) phototoxisch – mögliche Zellschädigung dokumentiert
➡️ Stoffwechsel & Abbau:
🔻 Keine natürliche Verstoffwechselung – Abbauprodukte gelten als kritisch
🔻 In-vitro-Tests zeigen Hinweise auf zytotoxische Effekte bei höheren Dosen
🔻 Keine ausreichende Bewertung langfristiger, kumulativer Exposition (Kosmetik + Arznei)
➡️ Endokrine Effekte & Langzeitfolgen:
🔻 Hinweise auf hormonähnliche Wirkungen in Tierversuchen nicht abschließend bewertet
🔻 Toxikologische Gesamtdatenlage lückenhaft
🔻 Wirkung auf Schleimhäute nicht umfassend untersucht
Migrationsrisiko
🔤 Möglich aus Lippenprodukten in die Mundschleimhaut
🔤 In Tablettenbeschichtungen keine eigenständige Deklaration nötig → Intransparenz
🔤 Kein verpflichtender Hinweis auf phototoxisches Potenzial auf Kosmetikprodukten
Regulierung und Grenzwerte
🇪🇺 EU
➡️ Nicht in Lebensmitteln zugelassen
➡️ Kosmetische Verwendung gemäß Kosmetik-VO (EG) Nr. 1223/2009 eingeschränkt
➡️ Aufnahme in Anhang IV (Farbstoffe mit Einschränkungen)
➡️ Verwendung in Augenkosmetik explizit verboten
🇩🇪 Deutschland
➡️ Keine gesonderte Regelung – Umsetzung EU-Verordnung
➡️ Überwachung durch BVL und Landesämter
🌍 International
🇺🇸 USA: Unter dem Namen „D&C Red No. 19“ nur für externe Anwendung zugelassen, FDA-listet es als Kosmetikfarbstoff mit Beschränkungen
🇨🇦 Kanada / 🇦🇺Australien: Verwendung ähnlich geregelt, strenge Deklarationspflicht
Fazit
CI 45170 ist ein bedenklicher Kosmetikfarbstoff mit unsicherer Datenlage, phototoxischem Potenzial und ohne Zulassung für Lebensmittel oder Augenkontakt.
Quellen: EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, FDA, CIR Expert Panel / ECHA / ECHA-Datenbank zu CI 45170
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