Pflegereform ohne Reform – Die Probleme werden in eine Kommission verschoben
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Pflegereform beschlossen. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verharrt, steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte, und die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro heraufgesetzt. Die überfällige Strukturreform verschiebt die Koalition in eine Expertenkommission, die erst Ende Januar 2027 einen Entwurf vorlegen soll.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg René Springer:
„Union und SPD bringen einmal mehr nicht den Mut für die dringend notwendige Pflegereform auf. Dabei liegen die fertigen Lösungen längst auf dem Tisch. Die AfD hat bereits konkrete, gegenfinanzierte Vorschläge vorgelegt: die vollständige Erstattung versicherungsfremder Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung aus dem Bundeshaushalt, die Rückzahlung der noch immer ausstehenden Corona-Hilfen von über 5 Milliarden Euro an die Pflegeversicherung und die Festschreibung der Beitragssätze der sozialen Pflicht-Pflegeversicherung auf heutigem Niveau.“
Der Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Hans-Christoph Berndt, ergänzt:
„Bei einem Eigenanteil von über 3000 Euro im Monat für eine stationäre Pflege und einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 1500 Euro im Monat ist Pflegebedürftigkeit ein Weg in die Armut. Die Koalition Merz-Klingbeil unternimmt nichts gegen diesen Skandal. Auch in der Sozialpolitik sind Union und SPD Versager.“
Die Vorschläge der AfD-Bundestagsfraktion finden Sie in den Bundestagsdrucksachen 21/1549 und 21/3040.
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