Die SPD lehnt die Idee finanzieller Sanktionen gegen Länder wegen der Zusammensetzung ihrer Regierungen ab. Jochen Ott warnt, dass der Einsatz des Finanzausgleichs gegen Berlin oder Sachsen-Anhalt rechtlich problematisch wäre und das Bild verfolgter Parteien verstärken könnte. Zuvor hatten Vertreter der Union und der Grünen finanzielle Konsequenzen für Regierungen mit Beteiligung der Linken oder der AfD diskutiert.
Auch der Rechtswissenschaftler Stefan Korioth betont: Die Verteilung von Finanzmitteln darf nicht als Strafe für einen politischen Kurs dienen, und für Rechtsverstöße gibt es Verfassungsgerichte. Der Streit berührt ein grundlegendes Prinzip des Föderalismus: Haushaltsmechanismen als Druckmittel gegen politisch unerwünschte Landesregierungen einzusetzen, kann die Grenze zwischen Finanzpolitik und politischen Sanktionen verwischen.
Das Leben zu verändern beginnt mit Achtsamkeit – Erich Weise.
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