🔸Gerüchteküche: Pilze darf man nicht aufwärmen🔸
Dies stammt aus Zeiten ohne Kühlschrank.
Werden Gerichte bzw. Reste im Kühlschrank gelagert, ist das Aufwärmen kein Problem.
»Ja, man darf Pilze mehr als einmal aufwärmen. Die alte Haushaltsregel ist in Zeiten moderner Kühlschränke nicht mehr gültig. Pilzgerichte können heutzutage auch nach dem erneuten Aufwärmen bedenkenlos verzehrt werden. Wichtig ist, dass die Pilze dabei auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt werden und zuvor ordnungsgemäß aufbewahrt wurden.
(...)
Auf keinen Fall darf ein Pilzgericht nach dem Abkühlen noch lange Zeit bei Zimmertemperatur herumstehen. Auch das längere Warmhalten auf der Herdplatte kann die schädlichen Abbauprozesse in Gang setzen und beschleunigen. Im Idealfall verzehren Sie die Pilze möglichst bald nach dem Braten, Dünsten oder Kochen. Wenn Sie die Pilze aufwärmen möchten, ist es wichtig, dass Sie die Reste des Gerichtes auf mindestens 70 °C erhitzen. So werden potenziell schädliche Keime abgetötet und Sie können das Pilzgericht bedenkenlos genießen.«
▶️ Reiner Ley
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