Mit 18 fällt das strenge Nachtarbeitsverbot aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz weg. Volljährige Azubis in Gastronomie, Pflege oder Produktion dürfen also in Schicht- und Nachtarbeit eingesetzt werden — wenn es für die Ausbildung sinnvoll ist, also zum Beruf gehört.
Das heißt nicht, dass Nachtarbeit einfach so ohne Gegenleistung läuft. Das Arbeitszeitgesetz verlangt einen Ausgleich: entweder einen Zuschlag auf den Lohn oder eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage.
Wer regelmäßig nachts arbeitet, sollte im Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag nachschauen, wie der Ausgleich konkret geregelt ist. Das variiert je nach Betrieb und Branche.
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