Der Praxispartner passt nicht mehr, aber das duale Studium soll weiterlaufen? Ein Wechsel ist möglich, läuft aber nicht einfach nebenbei. Hochschule und neuer Betrieb müssen zustimmen, weil der Studienvertrag an den Partnerbetrieb gekoppelt ist.
Der alte Vertrag muss meist einvernehmlich aufgelöst werden, bevor der neue beginnt. Schau dir vorher genau den Vertrag an: Viele Verträge enthalten Rückzahlungsklauseln für bereits gezahlte Vergütung oder übernommene Studiengebühren, falls du vor einer bestimmten Frist gehst.
Am besten früh mit der Hochschule sprechen, bevor du beim neuen Betrieb unterschreibst. So vermeidest du eine Lücke im Studienverlauf und unnötigen Streit ums Geld.
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