Bist du oft oder lange krankgeschrieben, kann deine Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Der prüft dann, ob die Arbeitsunfähigkeit wirklich vorliegt — auch während der Ausbildung.
Du musst dabei mitwirken: Termine wahrnehmen, Unterlagen einreichen, im Zweifel zur Untersuchung erscheinen. Sagst du unentschuldigt ab, kann das Krankengeld gestrichen werden und dein Ausbildungsbetrieb bekommt Zweifel an der Krankschreibung.
Bestätigt der MD die Arbeitsunfähigkeit, ändert sich für dich nichts. Bestehen Zweifel, kann das Konsequenzen für Lohnfortzahlung und Krankengeld haben — deshalb lieber kooperieren als ignorieren.
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