Das Fachmagazin KOMMUNAL hat zusammengetragen, was bei der Briefwahl schon passiert ist. Dachau, Wietze, Stendal, Dresden, Wülfershausen - fünf Fälle, überwiegend rechtskräftig verurteilt. Wer behauptet, Wahlfälschung habe es in Deutschland nie gegeben, liegt falsch.
Zwei Punkte sind für uns wichtig.
1. Die Bundeswahlleiterin sagt, ein Missbrauch der Briefwahl sei durch die gesetzlichen Vorkehrungen ausgeschlossen. Dresden und Wülfershausen zeigen etwas anderes. Die eigentliche Lücke benennt allerdings der Artikel nicht.
2. Was muss geändert werden? Jeder zurückgesandte Wahlschein muss gegen das vollständige Wahlscheinverzeichnis der Gemeinde abgeglichen werden. Im Moment ist das die Lücke, weil nur gegen die kurze Liste der für ungültig erklärten Scheine abgeprüft wird. Warum das zählt, haben wir hier aufgeschrieben: 👉 wabeo.de/info/de/kontrolluecke-briefwahl
Der Artikel endet mit einem Satz, der genau unsere Arbeit beschreibt: „Vertrauen entsteht nicht durch Appelle, sondern durch überprüfbare Verfahren."
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt gewählt. Ein Verfahren wird nicht dadurch überprüfbar, dass es Regeln hat, sondern dadurch, dass jemand hinschaut. Das bist Du.
Quelle
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