Tell, Wilhelm / Noch 2 Tage.
Art. 160 StGB (Hehlerei)
Bei Hehlerei kann bis zu 5 Jahren Haftstrafe ausgesprochen werden. .
Handelt der Täter gewerbemässig, kann sich die Strafe bis zu 10 Jahren ausweiten.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_160
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