Schweiz stellt Identitätsmissbrauch unter Strafe
In der Schweiz ist Identitätsdiebstahl bzw. Identitätsmissbrauch bislang nicht strafbar. Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes wird diese strafrechtliche Lücke geschlossen.
«Bei der Verwendung einer fremden Identität […] stellt sich in der Regel die Frage nach der Anwendung weiterer Strafbestimmungen wie Betrug, Urkundenfälschung oder Delikte gegen die Ehre. »
Strafbarer Identitätsmissbrauch ist als Antragsdelikt ausgestaltet. Die betroffene Person hat drei Monate Zeit, um Strafantrag gegen die Täterschaft zu stellen (Art. 30 Abs. 1 StGB).
Diese Frage wurde natürlich vom Anwalt nicht beantwortet:
Conrad, Jean-Pierre Willy Numa sagt:
28. August 2025 um 14:46 Uhr
Der Auszug aus dem Personengeburtregister bestätigt den Namen für meine Person wie folgt:
Conrad
Jean-Pierre Willy Numa
Art. 24, 25 ZGB, welche in das Zentrale Personenstandsystem «Infostar», welche vom BJ unter dem EJPD betrieben wird, eingeflossen sind und auch Basis für die Bestimmungen vom RHG, SR 431.02 bildet, bestimmt klar, wie der Name einer natürlichen Person, gemäss Art. 11ff ZGB, zu schreiben ist, und dass die Datensätze für Familiennamen und Vornamen strikte zu trennen sind, entweder durch ein Komma gefolgt von einem Leerschlag oder durch die Benützung einer zweiten Linie, z.Bsp wie bei Pass, ID, Fahrbewilligung. Zu beachten ist zudem, dass immer zuerst der Familienname aufgeführt wird und auf Titel und Grade werden nicht verwendet. (Herr ist der unterste Grad eines Adelstitel, wird also weggelassen und gehört nicht dazu). Als Beispiel: Ernst, Peter. Eine Verwechslung darf nicht möglich sein, was bei diesem Familiennamen und Vornamen sehr wohl der Fall sein kann. Eine Verwechselung darf nicht möglich sein, was auch in den Bestimmungen von E-ID und E-Gov ganz klar erklärt aufgeführt ist.
Aus diesen Bestimmungen setzen sich nun meinen Frage zusammenn, wie der rechtliche Sachverhalt ist, wenn bei einer Korrespondenz der Empfänger wie folgt genannt wird:
Herr
Jean-Pierre Conrad
oder:
Jean-Pierre Willy Numa Conrad
oder:
Herr
Conrad Jean-Pierre Willy Numa
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