Wichtige Info für Selbstständige und Unternehmer:
1. Wer als Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist, kann ab 2025 für JEDE Forderung in den Konkurs getrieben werden, also auch für Steuern, Krankenkassenprämien usw. - wer nicht zwingend im Handelsregister sein muss (Auflage von Kunden oder Banken - oder Umsatz deutlich über 100'000), soll sich aus dem Handelsregister noch austragen lassen. Die Einzelfirma kann unverändert weiterlaufen, das ist keine Liquidiation.
2. Wer eine AG oder GmbH hat, in welcher noch eine Revisionsstelle eingetragen ist, soll diese noch dieses Jahr aus dem Handelsregister entfernen lassen. Dafür braucht es allenfalls eine Statutenänderung, der Rest geht mit Unterschrift einfach. Unbedingt dieses Jahr erledigen, wenn möglich (Umsatzgrenzen; Anzahl MItarbeiter; Auflagen von Kunden oder Banken usw.), denn ab 2025 wird es sehr viel bürokratischer, auf eine Revisionsstelle zu verzichten.
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