Antwort vom
KANTON AARGAU
Departement Finanzen und Ressourcen
Leiter Dienste
Kantonales Steueramt
Ihre Anfrage wurde von der Leitung des Kantonalen Steueramts geprüft. Dabei wurde entschieden, dass ein Markenschutz für gewisse "unserer" Dienstleistungen (so beispielsweise "STEUERNAARGAU" und "eTAXAARGAU") einem Markenschutz unterstellt werden sollten. Wir sind zurzeit daran, einen entsprechenden Schutz beim Eidg. Institut für geistiges Eigentum (IGE) zu beantragen.
Post #152
5.08K

- 😁 11
- 👍 8