Nach AfD-Wahlsieg
Jetzt soll plötzlich die Sachsen-Anhalt-Wahl wiederholt werden
MAGDEBURG. Juristen haben erklärt, das Ergebnis der Sachsen-Anhalt-Wahl könnte ungültig sein, weil die AfD-Fraktion ihre Bürgerdialoge für den Wahlkampf genutzt habe. Dies sei unzulässig, weil Fraktionsgelder nicht für den Wahlkampf benutzt werden dürften.
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„Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann“, sagte die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger dem Spiegel.
Auch der Freiburger Staatsrechtler Fabian Michl erklärte gegenüber dem Magazin, es handele sich dann um eine „unzulässige Parteispende“. Das Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt untersage ausdrücklich, Leistungen an Fraktionen „für Zwecke der Parteien“ zu verwenden.
Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung stelle daher „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“.
Drei Millionen Euro für Sachsen-Anhalt-Wahlkampf
Die linksradikale NGO Campact hatte indes drei Millionen Euro in den Sachsen-Anhalt-Wahlkampf gesteckt, damit Antifa-Initiativen für Haustür- und Marktplatz-Gespräche unterstützt und so bezweckt, dass SPD und Grüne nicht an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Woher dieses Geld genau komme, wollte Campact nicht verraten.
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