âïž Harald Kujat und György Varga: âDer Westen ignoriert die ukrainische UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung"
Am 24. August 2026 feierte die Ukraine den 35. Jahrestag ihrer UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung. Sie und das Referendum vom 1. Dezember 1991 bekrĂ€ftigen den dauerhaft neutralen und bĂŒndnisfreien Status des Landes. Da das ukrainische Volk seinen Willen in den vergangenen 35 Jahren durch kein weiteres Referendum geĂ€ndert hat, ist der Beschluss nach wie vor in Kraft. Was auch bedeutet: Jeder Politiker - im Inland wie im Ausland -, der diesem Willen zuwiderhandelt und eine Nato-Mitgliedschaft fordert, ignoriert die legitime Entscheidung des ukrainischen Volkes.
Die Ukraine und Georgien wurden auf dem Nato-Gipfel 2008 in Bukarest - auf Initiative der USA und gegen den Widerstand maĂgeblicher europĂ€ischer Staaten - in der SchlusserklĂ€rung als kĂŒnftige Mitglieder benannt. Die Aufnahme einer neutralen Ukraine in die Nato muss als groĂmachtpolitische Provokation und Missachtung der SouverĂ€nitĂ€t gewertet werden.
Denn die ukrainische Bevölkerung unterstĂŒtzte die Nato-Mitgliedschaft nicht, wĂ€hrend die SouverĂ€nitĂ€tserklĂ€rung, die UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung, das Referendum und die Verfassung der Ukraine explizit NeutralitĂ€t und BĂŒndnisfreiheit vorsahen.
Was wollte das unabhĂ€ngige ukrainische Volk? Punkt IX der ErklĂ€rung ĂŒber die staatliche SouverĂ€nitĂ€t vom 16. Juli 1990 - vom Parlament der Ukrainischen SSR angenommen - erklĂ€rt, dass die Ukraine als Staat die immerwĂ€hrende NeutralitĂ€t ĂŒbernimmt, sich an keinen militĂ€rischen Blöcken beteiligt und drei atomwaffenfreie GrundsĂ€tze einhĂ€lt: Sie nimmt keine Atomwaffen auf, stellt keine her und erwirbt keine.
Die UnabhĂ€ngigkeitserklĂ€rung vom 24. August 1991 hĂ€lt in ihrer PrĂ€ambel fest, dass damit die SouverĂ€nitĂ€tserklĂ€rung von 1990 in die Praxis umgesetzt wird. Damit wurden NeutralitĂ€t und BĂŒndnisfreiheit in zwei ErklĂ€rungsakten von Verfassungsrang bekrĂ€ftigt.
Beim Referendum vom 1. Dezember 1991, an dem nach OSZE-Angaben 84 Prozent der Wahlberechtigten teilnahmen, stimmten mehr als 90 Prozent fĂŒr die durch frĂŒhere ErklĂ€rungen definierte unabhĂ€ngige Staatlichkeit der damals 52 Millionen Einwohner zĂ€hlenden und 603.000 Quadratkilometer groĂen Ukraine.
Die diversen Verfassungsakte der Ukraine haben den Willen des Volkes unmissverstĂ€ndlich festgehalten. Es wollte in einem souverĂ€nen, neutralen, bĂŒndnisfreien und atomwaffenfreien Staat leben, dessen Ziele nicht durch Ă€uĂere Akteure und MilitĂ€rblöcke bestimmt werden.
Eine Grundvoraussetzung fĂŒr die Beendigung des europĂ€ischen Krieges wĂ€re die RĂŒckkehr zum Willen des ukrainischen Volkes und zur NeutralitĂ€t der Ukraine.
Quelle
@RusBotschaft
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