HEIMAT-Landesverband NRW gewinnt Klage gegen Polizeibehörde Essen:
Gericht stärkt Meinungsfreiheit
Gelsenkirchen, 14. Juli 2026 – Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem HEIMAT-Landesverband NRW in vollem Umfang recht gegeben. In der mündlichen Verhandlung wurde die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizeibehörde Essen positiv beschieden. Die Richter machten deutlich, dass auch unpopuläre und systemkritische Meinungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit geschützt sind.
Konkret ging es um ein Verbot vom 1. Mai 2021. Die Essener Polizei hatte das Tragen eines Plakates mit der Aufschrift „Ob Erfurt, Dortmund oder Buxtehude – Der Feind ist und bleibt der Kapitalismus!“ untersagt und eine mündliche Auflage zum sofortigen Entfernen erteilt. Das Gericht stellte nun klar, dass eine solche Maßnahme rechtswidrig war. Weder die pauschale Behauptung einer „Störung der öffentlichen Ordnung“ noch konstruierte Vorwürfe einer Straftat rechtfertigen einen Eingriff in grundrechtlich geschützte Freiheiten.
Die Versuche der Behörde, das Plakat je nach Interpretation als problematisch darzustellen, ließ das Gericht nicht gelten. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung darf nicht durch vage Befürchtungen oder überdehnte Auslegungen ausgehöhlt werden.
Steuerzahler tragen die Kosten der Behördenwillkür
Durch das unnötige Vorgehen der Polizeibehörde Essen entstanden dem Steuerzahler erneut vermeidbare Verfahrenskosten. Statt Grundrechte zu schützen, setzte die Behörde auf Einschüchterung und Zensur – und unterlag.
Der HEIMAT-Landesverband NRW sieht in dem Urteil eine wichtige Bestätigung: Auch kritische Stimmen zum bestehenden Wirtschaftssystem haben ein Recht darauf, gehört zu werden. Meinungsfreiheit endet nicht dort, wo sie unbequem wird.
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@heimatnrw
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