🌟🌟🌟 ZUR STRAFSACHE VON FRAU DR. MED. BIANCA SABINE WITZSCHEL 🌟🌟🌟
Eine Ergänzung zu der Frage: Hat sich Frau Dr. Witzschel wirklich strafbar gemacht? - Nein, hat sie nicht !!!
Der 50-seitige (leider kostenpflichtige) Aufsatz
„Kann denn Wahrheit Lüge sein? Oder: Kann ein richtiges Gesundheitszeugnis ein unrichtiges sein (§ 278 StGB)?“ – Zur urkundenstraf-rechtlichen (Nicht-)Bewehrung ärztlicher Untersuchungspflichten“
von Dr. Martin Heuser, publiziert in ZSTW 2026, 138 (2), Seite 193 – 242 bestätigt das nachdrücklich.
Dieser Aufsatz ist Pflichtlektüre für alle, die in die Verteidigung von Ärztinnen / Ärzten und Patientinnen / Patienten wegen des Tatvorwurfs des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse i.S. des § 278 StGB bzw. des Anstiftens dazu involviert sind.
Dieser Aufsatz ist bestellbar unter:
https://www.degruyterbrill.com/de/document/doi/10.1515/zstw-2026-3004/html
Spenden für meine Verteidigung können Sie mir wie folgt zukommen lassen:
Verwendungszweck: „Schenkung für Verteidigung Witzschel“
Paypal – senden an: ra.wschmitz@gmail.com
Bank – Empfänger: Wilfried Schmitz, Volksbank Heinsberg, IBAN: DE78370694125002444013, BIC: GENODED1HRB
Spenden, die Frau Dr. Witzschel persönlich (für Bedarfe aller Art) helfen sollen, sind möglich an:
Kontoinhaber: Freundeskreis Seniorenhilfe n.e.V.n.r.V.
IBAN: DE71 6905 0001 0026 9630 09
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Schenkung Witzschel“
https://t.me/RAWilfriedSchmitz
Post #4791
2.42K